Fr., 03. März 2017, 12:52 Uhr
Gemeinde Biblis weist Hundehalter auf ihre Verantwortung während der Brut- und Setzzeit hin
Hunde bitte anleinen
BIBLIS – Ab März brüten Vögel und Federwild wie Enten, Fasane und Rebhühner – aber auch Rehe, Hasen und andere Tiere bringen ihre Jungen zur Welt. Dabei vollziehen sich das Ausbrüten und Setzen sehr oft unter Hecken und Büschen entlang von Wegrändern und Gräben, aber auch vor allem auf Wiesen und Fruchtäckern.
Für die Geburt und das Aufziehen ihrer Nachkommen benötigen die Tiere Schutz und vor allem Ruhe. Ein frei laufender Hund kann hier zu einem gefährlichen Störer werden. Der bei jedem Hund ausgeprägte und ihm angeborener Jagdtrieb lassen ihn zu einer Bedrohung für Tiere werden, indem er Wegränder absucht oder in Fruchtäckern herumtollt.
Das Hundeverhalten entspricht hier völlig der Natur. Allein der Hundebesitzer kann entscheidend mithelfen, dass in der Brut- und Setzzeit andere Tiere von einer Bedrohung und Störung verschont bleiben, indem der Hund beim Spaziergang grundsätzlich an der Leine geführt wird.
Deshalb weist die Gemeinde Biblis darauf hin, dass Hunde während der Brut- und Setzzeit vom 1. März bis 30. Juni auch außerhalb der geschlossenen Ortslage an der kurzen Leine zu führen sind. Missachtung des Leinenzwangs kann mit einem Verwarnungsgeld gemäß der Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit der Gemeinde Biblis vom 29.02.2012 geahndet werden.
Die Gemeinde appelliert daher an die Einsicht aller Hundehalter, ihre Vierbeiner so zu führen, dass sie für andere Tiere keine Gefahr oder Störung darstellen. zg