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  • Mo., 04. Oktober 2021, 11:55 Uhr
    Bürgermeister lädt Anwohnerinnen und Anwohner am 6. Oktober ins Bürgerhaus Hüttenfeld ein

    Informationsveranstaltung zur Tabakscheune in Hüttenfeld

    LAMPERTHEIM – Bürgermeister Gottfried Störmer lädt Anwohnerinnen und Anwohner der Tabakscheune im Ortsteil Hüttenfeld sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung am 6. Oktober 2021, um 17 Uhr in das Bürgerhaus Hüttenfeld ein.

    Hintergrund sind zahlreiche Informationen rund um die Nutzungsänderung der denkmalgeschützten Scheuen im Lampertheimer Ortsteil, welche bei der letzten Sitzung des Ortsbeirates diskutiert wurden.

    „Fakt ist, dass das Gebäude unter Denkmalschutz steht“, versichert Störmer nochmals. Daher dürfe es auch nicht abgerissen werden. Vielmehr plant der Eigentümer, Wohnungen in die bereits bestehende Struktur der Scheune zu bauen. „An der Größe des Gebäudes ändert sich nichts. Es wird auch nicht abgerissen. Es liegen lediglich Abbruchgenehmigungen für ein landwirtschaftliches Wirtschaftsgebäude im vorderen Teil der Scheune und einen Dachüberbau an der Seite der Scheune vor“, so Störmer. Laut Stadtoberhaupt begrüße die Denkmalschutzbehörde des Kreises das aufwendige Sanierungsprojekt und den damit gesicherten Erhalt eines so wichtigen zeitgeschichtlichen Denkmals für Lampertheim und den Kreis.

    Zum Zeitpunkt der ersten Anfrage des Ortsbeirates Hüttenfeld im August 2020, lag dem Bauamt der Stadt Lampertheim durch das Kreisbauamt als Genehmigungsbehörde noch keine Information zu einer solchen Nutzungsänderung vor. Ende November 2020 wurde die Verwaltung dann vom Kreis über einen Bauantrag, beziehungsweise eine Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung der denkmalgeschützten Scheune informiert. Daraufhin fand am 2. Februar 2021 ein Treffen zwischen dem Eigentümer und Bürgermeister Störmer vor Ort statt. „Solche Treffen sind nichts Außergewöhnliches, da die Eigentümer abklopfen wollen, welche Möglichkeiten Sie auf dem erworbenen Grundstück haben“, so Störmer. Hauptsächliches Thema des Treffens sei die Stellplatzproblematik gewesen.

    Mitte Februar dieses Jahres wurde die Stadt dann über den geplanten Abbruch des landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes im vorderen Teil der Scheune informiert. Hierzu hat die Verwaltung auf den Denkmalschutz, mögliche Altlasten sowie die Stellplatzsatzung hingewiesen. Ende März wurde dem Eigentümer dann vom Kreisbauamt als Genehmigungsbehörde die Abbruchgenehmigung für das landwirtschaftliche Wirtschaftsgebäude im vorderen Teil der Scheune erteilt. Ende Mai gab die Stadtverwaltung dann nach Abfrage des Kreisbauamtes ihr Einvernehmen für die Nutzungsänderung der denkmalgeschützten Scheune. Im weiteren Prozess wurden nun die unmittelbaren Anwohner um ihr Einvernehmen gebeten. Mit dieser Anfrage gingen den Bürgerinnen und Bürgern auch erste Entwürfe des geplanten Wohngebäudes zu. Erst nachdem alle Beteiligten abgefragt wurden und keine Bedenken bestehen, kann das Kreisbauamt den Bauantrag genehmigen.

    „Die Anwohner können die Anfrage des Kreisbauamtes nutzen, um ihre Bedenken zu äußern“, so Bürgermeister Störmer. „Am Ende möchten wir eine für alle Parteien, sprich die Anwohner, den Eigentümer sowie die Bürgerinnen und Bürger Hüttenfelds, akzeptable Lösung finden. Denn eines ist klar: wir brauchen dringend Wohnraum. Und wenn wir keine neuen Flächen verbrauchen wollen, müssen wir auch Bestandsgebäude nutzen.“ Als positives Beispiel sieht Störmer hier das ehemalige Jagschloss im Ortsteil Neuschloß. Dort werden auch im bestehenden denkmalgeschützten Gebäude Wohnungen geschaffen. zg

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