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  • Fr., 26. Juni 2020, 10:57 Uhr
    ALEXANDER BAUER: Gemeinsamer Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern möglich

    „Inklusion ist auch künftig an der Schillerschule gewährleistet”

    BÜRSTADT – „Im Hessischen Schulgesetz ist das Recht auf inklusiven Unterricht verankert. Das bedeutet eine Verpflichtung zu einem inklusiven schulischen System, das gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Schülerinnen und Schülern ermöglicht“, erläutert Landtagsabgeordneter Alexander Bauer (CDU) den Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im inklusiven Setting.

    „In Hessen dürfen sich Eltern entscheiden, ob ihr Kind inklusiv in einer Regelschule oder an einem stationären Fördersystem beschult werden soll“, erläutert Bauer das Procedere. Wenn eine inklusive Beschulung gewünscht werde, dann finde ein Austausch zwischen der zuständigen Regelschule, dem staatlichen Schulamt, dem Schulträger und den Eltern statt. Der Schulträger (Kreis Bergstraße) ergreife hierbei stets alle Maßnahmen, um die wohnortnahe inklusive Beschulung zu ermöglichen. Diese würden dann in einem Förderausschuss genau besprochen und festgelegt. Alle notwendigen Utensilien, wie zum Beispiel spezielle Möbel, würden angeschafft und notwendige Baumaßnahmen, wie beispielsweise der Einbau von Schallschutz oder Rampen, durch den Schulträger hergestellt Diese inklusive Beschulung sei demnach auch an der Schillerschule weiter gewährleistet. Durch den Modernisierungsneubau der Schillerschule würde künftig auch die Barrierefreiheit optimal gewährleistet.

    Die im Schulentwicklungsplan des Kreises Bergstraße zur Debatte stehende Verlagerung der bislang an die Schillerschule angegliederte Sprachheilabteilung ändere nichts an dem inklusiven Förderanspruch der Eltern. An der Sprachheilabteilung seien die Kinder mit dem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Sprachheilförderung aus dem gesamten Kreisgebiet in separaten Sprachheilklassen unterrichtet worden. An inklusiv arbeitenden Schule würden Kinder mit festgestelltem Förderanspruch von Lehrkräften der allgemeinen Schule und von sonderpädagogischen Lehrkräften in der Regelklasse unterrichtet. Unterstützung für die inklusive Förderung komme zudem von den Lehrkräfte des Beratungs- und Förderzentren (BFZ). Für Bürstadt und die umliegenden Riedgemeinden sei hier die Biedensandschule in Lampertheim als Schule mit dem Förderschwerpunkt Lernen und als regionales Beratungs- und Förderzentrum zuständig”, so Bauer in seiner Mitteilung. zg

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