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  • Do., 02. September 2021, 14:09 Uhr
    KAMPF GEGEN CORONA: Neue Allgemeinverfügung tritt in Kraft / Auswirkungen auch auf Einzelhandel und Kontakte

    Inzidenz im Kreis klettert über 100 

    KREIS BERGSTRASSE – Die Corona-Infektionszahlen steigen bundesweit an, auch im Kreis Bergstraße. Landrat Christian Engelhardt, die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz sowie der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Karsten Krug informierten am Donnerstag im Rahmen einer Video-Pressekonferenz über die aktuelle Situation und die entsprechenden Auswirkungen im Kreis. Da die Inzidenz am Freitag wahrscheinlich die Marke von 100 überschreitet, wird bis spätestens Mitte der kommenden Woche eine neue Allgemeinverfügung gültig werden.

    Die Erste Kreisbeigeordnete Diana Stolz informierte zunächst über die aktuellen Zahlen: So lag die Inzidenz am Donnerstag bei 98,5. „Am Freitag liegt die Inzidenz sehr wahrscheinlich über 100”, so Diana Stolz. Das Infektionsgeschehen hat sich in Bezug auf die Altersgruppen verschoben, alle Altersgruppen bis 40 Jahre haben dabei eine Inzidenz klar über 100, die 16- bis 20-Jährigen sind Spitzenreiter mit deutlich über 200. Bei den aktuell Infizierten liegt der Altersdurchschnitt bei 33,5 Jahren.

    Bedenklich ist die Tatsache, dass derzeit viele Einrichtungen betroffen sind. So gibt es Infektionsgeschehen an 18 Schulen im Kreis mit insgesamt 28 betroffenen Personen sowie sieben Kindertagesstätte mit insgesamt acht Fällen. Ein großes Ausbruchsgeschehen gab es zudem in einer Pflegeeinrichtung in Rimbach, hier waren 24 Bewohnerinnen und Bewohner betroffen. Unter diesen gab es 21 Impfdurchbrüche. „Insgesamt sind Impfdurchbrüche in allen Altersgruppen festzustellen, grundsätzlich ist es aber so, dass hier größtenteils der Verlauf günstiger ist als bei denen, die keine Impfung hatten”, erläuterte die Gesundheitsdezernentin. Durchbrüche gibt es bei allen Impfstoffen. Klar sei: Es ist fünf- bis sechsmal wahrscheinlicher, sich ohne Impfung zu infizieren als mit Impfung, wobei hier die Pflegeeinrichtung besonders mit durchschlägt und der Wert sonst höher liegt.

    Neue Allgemeinverfügung kommt

    Landrat Christian Engelhardt ergänzte mit Blick auf den aktuellen Inzidenzwert, dass „wir nach Vorgabe des Hessischen Eskalationsgesetzes eine neue Allgemeinverfügung auf den Weg bringen müssen.” Da einige Maßnahmen eine Umsetzungszeit erfordern, wird diese spätestens zur Mitte der nächsten Woche und nicht ab sofort gelten. Hierbei ändern sich unter anderem die allgemeinen Kontaktregeln, künftig werden sich nur noch zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten im öffentlichen Raum treffen können, wobei sowohl Kinder bis einschließlich 14 Jahre als auch Genesene sowie vollständig Geimpfte nicht mitzählen. Gleiches gilt für Veranstaltungen, hier sind im Freien nur noch 200 und im Innenbereich nur noch 100 Personen zugelassen. Im ÖPNV wird wieder die FFP2-Maske erforderlich und es gilt die generelle Empfehlung zu Home-Office. In den Schulen muss auch am Sitzplatz eine medizinische Maske getragen werden. 

    Der Einlass auf die Außenflächen von Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie von Sportstätten ist nur mit Negativnachweis nach § 3 CoSchuV zulässig, dies gilt nicht für den Spitzen- und Profisport.
    Und auch auf den Einzelhandel gibt es Auswirkungen: So wird es eine Zugangsbegrenzung geben, auf die ersten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche höchstens eine Kundin oder ein Kunde je angefangener Verkaufsfläche von 10 Quadratmetern und auf die 800 Quadratmeter übersteigende Verkaufsfläche höchstens eine Kundin oder ein Kunde je angefangener 20 Quadratmeter. Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtverkaufsfläche maßgebend. Ein tagesaktueller Negativnachweis wird in Verkaufsstätten, die nicht zu Geschäften der Grundversorgung zählen, empfohlen.
    „Wir halten die Umsetzung der Maßnahmen basierend auf dem Inzidenzwert nach wie vor für schwierig”, erläuterte Landrat Engelhardt. „Wir warten auf das neue Inidaktorenset seitens des Bundes und dessen Auswirkungen auf das Eskalationsgesetz. Durch eine Impfung sind die Verläufe der Infektion im Regelfall deutlich milder, daher ist es richtig, zu schauen, wie die Situation in den Krankenhäusern vor Ort aussieht und nicht nur die Inzidenz im Block zu haben. Ich halte es zudem für richtig, die 3G-Regel zur Teilhabe am öffentlichen Leben festzusetzen.”

    Bezüglich des Impfens ergänzte der Landrat, dass der Schwerpunkt des Impfens bei den Ärzten liegt und dies eine richtige Entscheidung sei. „Wir werden aber weiterhin mobile Teams betreiben, um die Ärzte vor Ort zu unterstützen, beispielsweise bei Auffrischungsimpfungen in Einrichtungen. Zudem bieten wir in Schulen Impfungen für über 12-Jährige an, ebenso wie Auffrischungsimpfungen im Impfzentrum für alle, die Anspruch haben, vor allem die über 80-Jährigen.”

    Der hauptamtliche Kreisbeigeordnete Karsten Krug blickte auf eine moderate Zunahme bei den Meldungen der zentralen Bußgeldstelle. Positive Meldungen gibt es aus den Gemeinschaftsunterkünften: Seit einigen Wochen gibt es hier glücklicherweise keinen einzigen Fall. Benjamin Kloos

     
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