Fr., 10. November 2017, 09:39 Uhr
Ergebnisse der Hundebestandsaufnahme in Lampertheim stehen fest
Jeder siebte Hund nicht angemeldet
LAMPERTHEIM – Im Frühjahr dieses Jahres hat die Stadt Lampertheim eine Hundebestandsaufnahme (HBA) durchführen lassen. In den vergangenen Monaten wurden die Zahlen ausgewertet und nun steht das Ergebnis fest: Vor der HBA war jeder siebte Hund in Lampertheim nicht angemeldet und demnach wurde für diese Tiere auch keine Hundesteuer bezahlt. „Wir haben im Vorfeld der Bestandsaufnahme mit einer gewissen Dunkelziffer gerechnet“, erklärt Jens Klingler, zuständiger Dezernent für Steuern und Abgaben. „Dass diese Ziffer aber so hoch ausfällt, war dann doch überraschend für uns. Die dadurch entstandene Steuerungerechtigkeit gegenüber anderer Hundebesitzer, welche ihre Steuer ordnungsgemäß zahlen, ist dadurch wieder weitestgehend hergestellt“, so Klingler.
Der Basisbestand an gemeldeten Hunden lag zu Beginn der Befragung bei 2.451 Tieren. Bedingt durch die HBA stieg dieser um 351 Hunde, was einem Anstieg von über 14 Prozent entspricht. Die Auswertung ist weitestgehend abgeschlossen, wenngleich aktuell noch einzelne Fälle nachrecherchiert werden, welche das Resultat noch leicht nach oben verändern können. Da es sich hierbei um eine nachhaltige Ertragssteigerung handelt, wirken sich die Ergebnisse entsprechend positiv auf den Haushalt aus. Die gestiegenen Fallzahlen garantieren auch in den Folgejahren höhere Einnahmen.
Nach Aktualisierung des Lampertheimer Hundebestandes gilt es für die Verwaltung nun, das erneute Anwachsen der Dunkelziffer zu verhindern. Dies soll durch eine Ausweitung der Zusammenarbeit mit dem Fachbereich Verkehr, Sicherheit und Ordnung geschehen. Dessen Außendienst wird verstärkt Hunde auf das Tragen der Hundemarke kontrollieren. Verstöße gegen die Meldepflicht werden künftig konsequent als Ordnungswidrigkeit verfolgt. „In vielen Fällen war der Hauptgrund für nicht angemeldete Hunde überraschenderweise nicht das Vergessen der Anmeldung, sondern ein weit verbreiteter Mangel am Unrechtsbewusstsein“, sagt Klingler. Diese Erkenntnisse seien durch Gespräche und Schriftverkehre mit Hundehaltern deutlich geworden. Sollte die Dunkelziffer doch wieder ansteigen, müsste in letzter Konsequenz eine erneute Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden.
Die Stadtverwaltung, die für die Hundebestandsaufnahme von Teilen der Öffentlichkeit kritisiert wurde, sieht sich durch die Ergebnisse dieser Maßnahme bestätigt. Die Verwaltung ist nach Artikel 3 Grundgesetz, dem allgemeinen Gleichheitssatz, dazu verpflichtet, alle Steuerpflichtigen gleichmäßig zu belasten. Dies ist nur dann umsetzbar, wenn die Steuerbehörde über einen gesicherten und vollständigen Bestand verfügen kann.
Legitimiert wurde die Hundebestandsaufnahme durch die Stadtverordnetenversammlung, die Mitte 2016 die entsprechende Änderung der Hundesteuersatzung beschlossen hat. Als geeignetes Instrument wählte die Verwaltung die Haus-zu-Haus-Befragung, die als die erfolgversprechendste Methode gilt. Mit der Befragung wurde ein bundesweit tätiges, erfahrenes Unternehmen beauftragt. Die Maßnahme erfolgte auf einer reinen Erfolgsbasis und war damit risikolos. zg