LAMPERTHEIM – Seit Anfang Oktober kommt jede Ausgabe, die nicht laufende gesetzliche Verpflichtungen und Verträge aus dem aktuellen Haushalt der Stadt Lampertheim betrifft, beim Magistrat auf den Prüfstand. Denn die Stadt befindet sich in finanziell schwierigen Zeiten, wie Bürgermeister Gottfried Störmer (parteilos) die haushaltswirtschaftliche Sperre, die seit 1. Oktober gilt, bei der jüngsten Stadtverordnetenversammlung begründete. Das bedeutet laut Pressemitteilung, dass unaufschiebbare, notwendige Leistungen erbracht werden dürfen und bei entsprechend vorgesehenen Beträgen im aktuellen Haushalt auch Bauten, Beschaffungen und sonstige Leistungen des Finanzhaushalts weiterlaufen. Kein Geld mehr in der Kasse, da könne auch die pauschale Kürzung bei den Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 3,5 Millionen Euro nicht aufrechterhalten werden.
Wie bekommen die Bürger diese Lage zu spüren?
Auf Nachfrage des TiP erklärte Bürgermeister Störmer, dass zum Beispiel bei Veranstaltungen, an denen die Stadt beteiligt ist, hier und da eine Leistung fehlen könne oder auch eine Veranstaltung ganz auf der Kippe stehe. Denn gestiegene Kosten für Technik, Künstler und Gastronomie würden an die Stadt weitergegeben. Einschnitte könne es bei Zuschüssen im Sportbereich geben. Doch würden die Sparmaßnahmen „mit Augenmaß“ angewendet.
Die am 11. Oktober vom Stadtparlament beschlossenen Lohnausfallkosten für Einsätze der ehrenamtlichen Mitglieder der Hilfsorganisationen Deutsches Rotes Kreuz (DRK) und Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) im Stadtgebiet werden jedoch übernommen. Es gehe um die Anerkennung und Wertschätzung der Leistungen für die Sicherheit der Allgemeinheit und andererseits um insgesamt minimale Beträge: Im Rückblick auf die Jahre 2022 und 2023 wären für beide Organisationen Lohnausfallkosten in Höhe von etwa 4.000 Euro entstanden, heißt es im Beschluss. Anders als für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der Feuerwehr gebe es für sie als Vereinsangehörige keine gesetzliche Regelung. DRK- und DLRG-Einsatzkräfte müssen in Absprache mit ihren Arbeitgebern frei nehmen oder ihre Überstunden verwenden.
Wie ist die finanzielle Schieflage entstanden?
Störmer nennt die gestiegenen Kosten in allen gesetzlich vorgeschriebenen Bereichen wie den rechtlichen Anspruch auf Kinderbetreuungsplätze und Ganztagsbetreuung und die kommunale Wärmeplanung, dazu beispielsweise die gestiegenen Kosten für Energie, Bau und Sanierung und Ausgaben für die IT-Sicherheit ohne Ausgleich durch angepasste Entgelte, Gebühren und Steuern. Vom Bund und Land Hessen komme zu wenig finanzielle Unterstützung für die gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben, beklagt Störmer und verweist dabei auf eine kritische Stellungnahme des hessischen Städtetages zu diesem Thema von Oberbürgermeistern und Bürgermeistern sowie Kommunalpolitikern aller Parteien.
Aussichten für Haushalt 2025
Für den Haushalt 2025 stellt sich Störmer auf schwierige Haushaltsberatungen mit der Politik ein, insbesondere wenn es um eine deutliche Anhebung der Grundsteuer B gehe, die mit Einnahmen von aktuell 6,2 Millionen Euro nicht einmal für die Kinderbetreuung mit Kosten von 8,8 Millionen Euro ausreiche. Möglicherweise müssten diesmal unpopuläre Entscheidungen getroffen werden, um einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, stellt Störmer in Aussicht. Dieses Entscheidungen liegen allein bei den Stadtverordneten.
Auch inwieweit die freiwilligen Leistungen mit 900.000 Euro oder einem Anteil von einem Prozent am Gesamthaushalt mit 92 Millionen Euro Einsparpotenzial bieten, wird sich zeigen.
Den Haushaltsplan-Entwurf 2025 wird Störmer in der Sitzung am 13. Dezember einbringen. Nach Beratungen in den Ausschüssen und Debatten zu den Haushaltsanträgen der Fraktionen von SPD, CDU, Grünen und FDP steht die Beschlussfassung zum Haushalt 2025 in der Sitzung am 21. Februar 2025 an. Bis zur Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht gelte die vorläufige Haushaltsführung laut Hessischer Gemeindeordnung, erläuterte Störmer die Lage. Bis dahin heißt es also bei den freiwilligen Leistungen sparen. Weder die Höhe der Kreis- und Schulumlage des Kreises Bergstraße sei bislang bekannt, noch gebe es vom Land Hessen die notwendigen Angaben, bemängelt Störmer, daher die spätere Haushaltseinbringung. Schon für den Haushalt 2024 stellte Störmer vor einem Jahr den geringen Gestaltungsspielraum fest, nur das Nötigste könnte erledigt werden. Rücklagen zum Haushaltsausgleich gebe es in Lampertheim schon seit Jahrzehnten nicht, hieß es vor einem Jahr.
Hannelore Nowacki
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