Do., 09. Juli 2015, 13:02 Uhr
Stellungnahme der GRÜNEN in Sachen Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth
„Keine ausreichenden Grundlagen für eine Entscheidung"
BÜRSTADT - Keine ausreichenden Grundlagen für eine Entscheidung in Sachen Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth siegt die Fraktion der GRÜNEN in Bürstadt und bezieht dazu Stellung: „In der letzten Fraktionssitzung der GRÜNEN wurde festgestellt, dass die Verwaltung entgegen ursprünglicher mündlicher Zusagen, lediglich eine Variante - nämlich den Verkauf der Immobilie - auf der Basis eines Erbbaurechtes vorgeschlagen hat. Andere Varianten wurden den Mitgliedern der Ausschüsse und Stadtverordnetenversammlung nicht vorgetragen. Somit ist eine sachgerechteEntscheidungsfindung für die Fraktion derzeit nicht möglich.
Den Fraktionen wurde ein gemeinsam in Auftrag gegebenes Gutachten für die Immobilie vorgelegt. Das Gutachten zeigt einen kurz- und mittelfristigen Renovierungsstau von rd. 877.000 Euro auf und endet mit einem Sachwert von nahezu 9 Millionen Euro. Die für solche Objekte relevantere Ertragswertberechnung ergibt auf der Basis der erzielbaren Pflegesätze einen Wert von rd. 4,8 Millionen Euro. Die sich hieraus berechnende jährliche Nettomiete für das Objekt liegt gutachterlich bei 411.000 Eurem erzielt werden derzeit lediglich 375.000 Euro. Somit wird derzeit das Alten- und Pflegeheim jährlich mit rd. 36.000 Euro indirekt bezuschusst. Diese Bezuschussung wurde seither und wird auch künftig von Seiten der GRÜNEN ausdrücklich, als sozial verantwortbare freiwillige Leistungen der Stadt, befürwortet.
Ergänzend wurde eine Berechnung zur Ermittlung des Wertes der Immobilie vorgenommen unter der Prämisse, dass das Grundstück als Erbpacht bei der Stadt verbleibt. Bei einem zugrunde gelegten Bodenwert von lediglich 130 Euro pro Quadratmeter - in den umliegenden Wohngebieten beträgt der Bodenrichtwert 190 Euro pro Quadratmeter - wurde eine jährlich Pacht von 58.700 Euro und ein Verkaufswert von 3,2 Millionen Euro ermittelt. Aus diesen Zahlen ergibt sich eine Differenz zwischen dem Verkauf mit Grundstück zum Verkauf als Erbpacht von 1,6 Millionen Euro.
Soweit so gut. Das Angebot des Käufers beinhaltet nun aber auch weitere Feinheiten. Die entsprechenden Landeszuschüsse 2015 für den Neubau und die Renovierung (Steuergelder?) sowie evtl. Kauf muss erfolgen. Der gutachterliche ermittelte Erbpachtzins wird nur akzeptiert, wenn 1/3 des Erbpachtzinses, also 19.566 Euro, als Zuschuss an die Caritas zweckgebunden für eine halbe Sozialarbeiterstelle zurück fließen. Hierdurch reduziert sich der effektive Erbpachtzins auf 39.134 Euro.
Diese Verknüpfung von Immobilienverkauf und Zuschussverpflichtung halten wir nicht für richtig.
Schließlich wissen wir heute nicht, ob in 50 Jahren noch ein von der Stadt mit finanzierter Sozialarbeiter benötigt wird. Gerne sind wir bereit, unabhängig von dem Grundstücksgeschäft über einen zeitlich befristeten Zuschuss für eine Sozialarbeiterstelle zu entscheiden. Hierbei ist
dann aber auch verbindlich eine Aufgabenbeschreibung der Stelle vor dem Beschluss über die Stelle zu vereinbaren.
Weiterhin ist klar zu regeln, wie die Überlassung der gemeinsam mit dem Alten- und Pflegeheim genutzten Teile der Immobilie - Gemeinsame Heizung, Lagerräume und Archiv im Keller, Containerstandort für die Altlasten/Grundwassersanierung - ausgestaltet werden. Eine lapidare
Erklärung, dies einvernehmlich regeln zu wollen, reicht bei solchen Entscheidungen nicht aus.
Auch die aus dem vorgesehenen Verkauf zu erwartenden Folgekosten wie beispielsweise Kosten für Archivräume wurden von der Verwaltung nicht beziffert.
Aus diesem Gründen haben wir GRÜNEN in Bürstadt in der Ausschusssitzung der Verwaltungsvorlage nicht zustimmen können. Vielmehr haben wir die Verwaltung gebeten, uns die notwendigen, ergänzenden Angaben zu geben, damit wir eine sachlich begründbare Entscheidung treffen können.
Unabhängig davon hat selbstverständlich der seitherige Betreiber, die Caritas, durch seine seitherige positive Arbeit, bei der Entscheidungsfindung ein großes Plus. Aber es ist auch eine wichtige Entscheidung für unsere Stadt, die wir uns nicht zu einfach machen sollen. Es bedarf vor der Entscheidung alle Parameter der beabsichtigten vertraglichen Gestaltung abzuwägen. Hier fehlen den GRÜNEN noch einige Informationen, denn der Verkauf kann nicht alternativlos sein. Die notwendigen ergänzenden Informationen haben wir bei der Verwaltung eingefordert. Schließlich überlegt man als Bürger auch gut, ob man sein altes Auto ohne neuen TÜV verkauft oder es vorher nochmals in die Werkstatt bringt."