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  • Do., 29. März 2018, 09:32 Uhr
    Hundesteuer mit Hundeführerschein um die Hälfte ermäßigt

    Keine Ermäßigung für gefährliche Hunde

    Hunde und besonders deren Halter können sich freuen – denn jetzt ist eine Reduzierung der Hundesteuer in Bürstadt möglich. Foto: pixabay.com

    BÜRSTADT – Nur halb so viel Hundesteuer zu bezahlen ist durch die Änderung der Hundesteuersatzung der Stadt Bürstadt möglich. Denn am 20. Dezember 2017 hatte die Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass auf Antrag des Hundehalters eine 50-prozentige Steuerermäßigung gewährt werden kann, wenn dieser einen Hundeführerschein, eine Begleithundeprüfung oder eine gleich- oder höherwertige Prüfung nach den Standards der Prüfungsordnung der Fédération Cynologique Internationale (FCI), der Richtlinien des Verbandes für das Deutsche Hundewesen oder eines vergleichbaren deutschen Verbandes mit ähnlichen Prüfkriterien bestanden hat. Die bestandene Prüfung ist je Hund durch ein Prüfungszeugnis nachzuweisen. Allerdings gilt die Steuerermäßigung nicht für gefährliche Hunde. Die Unterlagen sind im Rathaus beim Steueramt bei Julien von Dungen per Post oder persönlich (Zimmer 212) vorzulegen, der auch für Fragen zur Verfügung steht (Telefon 06206/701-150 oder E-Mail: Julien.vonDungen@buerstadt.de). Die Steuerermäßigung gilt nicht rückwirkend. Bürgermeisterin Barbara Schader stellte in einer Magistratspressekonferenz klar, dass es für Hunde aus einem Tierheim keine Steuerbefreiung gebe. Zwar seien Hunde während ihrer Unterbringung in einem Tierheim von der Steuer befreit, in Bürstadt gebe es jedoch kein Tierheim. Kämmereiamtsleiter Ralf Kohl teilte mit, dass die jährliche Hundesteuer in Bürstadt für den ersten Hund 72 Euro, für den zweiten Hund 108 Euro, für den dritten und jeden weiteren Hund 144 Euro betrage. Ein Hundehalter mit drei Hunden zahle somit insgesamt 324 Euro im Jahr. Hannelore Nowacki







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