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  • Fr., 24. September 2021, 10:06 Uhr
    LITAUISCHES GYMNASIUM: Besonderes Projekt in Zusammenarbeit mit dem Bündnis für Demokratie / Politische Begriffe verständlich erklären / Teil IV 

    „Kommunalpolitisches Wörterbuch” zur Bundestagswahl

    HÜTTENFELD – Endspurt bei den Bundestagswahlen – die Schüler*innen des Litauischen Gymnasiums in Hüttenfeld wählten bereits am Mittwoch bei den Juniorwahlen. Auch hier gibt es die Ergebnisse erst am Sonntag, dem 26.09. ab 18:00 Uhr. Vier TIP-Ausgaben eines kleinen Wörterbuchs zur Bundestagswahl gab es in Zusammenarbeit der Schüler*innen des Litauischen Gymnasiums mit dem Lampertheimer „Bündnis für Demokratie“. 

    Zum Abschluss des „Wörterbuchs zu den Bundestagswahlen“ stellen die Schüler*innen der Leistungskurse Deutsch und Politik und Wirtschaft von Frau Dr. Gabriele Hoffmann heute noch einiges rund um den Wahltag und in Bezug auf die Bildung des neuen Bundestages vor.

    Geheime Wahl

    Laut Grundgesetz muss bei der Wahl sichergestellt sein, dass niemand bei der Stimmabgabe kontrolliert wird und seine Wahl auch später anonym bleibt. Die Vorschriften dazu stehen im Bundeswahlgesetz. Bedeutend sind hier Stimmzettel ohne Namensangabe, Wahlkabinen und Wahlurnen. Das Wahlgeheimnis sichert die Freiheit der Wahl.

    Wahlbenachrichtigung verloren?

    Die Wahlbenachrichtigung informiert den Empfänger darüber, dass er bei der Bundestagswahl 2021 im Wählerverzeichnis steht und seine Stimmen abgeben kann. Sie enthält auch wichtige Angaben wie die Adresse des Wahlraums und die Information, ob er barrierefrei erreichbar ist. Die Wahlbenachrichtigung sollte mit ins Wahllokal genommen werden, weil so die Zuordnung leichter ist. Wer seine Wahlbenachrichtigung verloren hat, kann aber trotzdem wählen. "Allerdings müssen Sie sich mit Personalausweis oder Reisepass ausweisen", heißt es vom Bundeswahlleiter. Am Tag der Bundestagswahl 2021, also am 26. September, haben die Wahllokale von 8 bis 18 Uhr geöffnet. 

    Abgabefrist der Briefwahlunterlagen


    Wer Briefwahlunterlagen beantragt hat, kann diese noch bis Sonntag, den 26.09.2021, 18.00 Uhr in den Briefkasten des Stadthauses (Römerstraße 102) einwerfen. Hinweis: Stimmzettel, die am 26.09.2021 nach 18 Uhr in den Briefkasten eingeworfen werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

    Wahlprognose 

    Bei den "Wahltagsbefragungen" werden Wählerinnen und Wähler in repräsentativ ausgewählten Wahlbezirken nach ihrem Urnengang gebeten, ihre Stimmabgabe für die Meinungsforscher zu "wiederholen“, indem sie anonymisierte Fragebögen der Meinungsforscher ausfüllen, die den echten Stimmzetteln ähnlich sind. Das Wählerverhalten wird also nicht vor der Wahl erfragt, sondern nach der Wahl, wenn feststeht, dass die Befragten tatsächlich gewählt haben. In den meisten Fällen gelingt es den Meinungsforschern auf diese Weise, schon bei Schließung der Wahllokale um 18 Uhr eine Prognose vorzulegen, die nahe am tatsächlichen Wahlergebnis liegt.

    Fünf-Prozent-Klausel

    Um in den Bundestag einziehen zu können, muss eine Partei mindestens fünf Prozent aller Zweitstimmen (Sperrklausel) im gesamten Bundesgebiet erreicht haben. Wenn also eine Partei nicht fünf Prozent der Stimmen bekommen hat, bekommt sie keine Sitze im Bundestag. Das nennt man Fünf-Prozent-Hürde. Dies soll ein zersplittertes Parlament verhindern und die Bildung stabiler Mehrheiten erleichtern. Für die Erststimme spielt die Sperrklausel aber keine Rolle: Ein Kandidat kann über ein Direktmandat in den Bundestag einziehen, auch wenn seine Partei an der Fünf-Prozent-Hürde scheitert.

    Außerdem: Falls eine Partei drei oder mehr Direktmandate gewinnt, gilt eine Ausnahme, die sogenannte Grundmandatsklausel: Diese Partei wird dann bei der Sitzverteilung gemäß ihrem Zweitstimmenanteil berücksichtigt, auch wenn sie weniger als fünf Prozent bekommen hat.

    Überhangmandate 

    Überhangsmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt als ihr prozentual Sitze im Bundestag nach Zweitstimmen zustehen. Die Folge: Der Bundestag wächst  über die vorgesehene Anzahl von 598. 

    Die Mindestanzahl der Sitze, die im Bundestag zur Verfügung stehen, liegt bei 598. Davon bekommen 299 Abgeordnete über die Landeslisten ihrer jeweiligen Partei einen Platz und weitere 299 durch die Direktwahlen in den dementsprechenden Wahlkreisen. Sobald im Bundestag mehr Direktmandate durch die Erststimme vergeben werden, als die betroffene Partei laut Zweitstimme haben dürfte, entstehen Überhangmandate. Im 19. Deutschen Bundestag gibt es dementsprechend 709 Abgeordnete. Das sind 111 mehr als regulär vorgesehen waren und die die Parteien als Repräsentanten in das Parlament schicken dürfen. Je mehr Überhangmandate es gibt, desto mehr wird allerdings die Machtverteilung verändert und steht somit gegensätzlich zu der eigentlichen Sitzvergabe der Zweitstimme und dem Verhältniswahlrecht. Trotzdem bleibt es dabei, dass die Zweitstimme weiterhin ausschlaggebend für die Sitzverteilung ist. Seit 2013 werden die Überhänge durch Ausgleichsmandate neutralisiert.

    Wie viele Abgeordnete ein Teil des 20. Bundestages sein werden, wird sich bei den kommenden Wahlen am 26. September dieses Jahr herausstellen. Eins ist dennoch bereits klar: Es wird wieder Überhangmandate und somit mehr Mitglieder im Bundestag geben, als ursprünglich vorgesehen. 

    Ausgleichsmandate 

    Allerdings soll der verzerrende Effekt der Überhangmandate im 2013 reformierten Wahlrecht durch die neu eingeführten Ausgleichsmandate neutralisiert werden. Das Parlament wird dabei so weit vergrößert, dass die tatsächliche Sitzverteilung (einschließlich der Überhangmandate) die Mehrheitsverhältnisse möglichst genau widerspiegelt, die sich aus den Zweitstimmenanteilen der Parteien ergibt. Falls Überhangmandate entstehen, erhalten die dadurch benachteiligten Parteien zu diesem Zweck Ausgleichsmandate. Als Folge davon kann die Abgeordnetenzahl des Bundestags deutlich stärker ansteigen als vor Einführung der Ausgleichsmandate. 2017 gab es bereits 65 Ausgleichsmandate. 2020 wurde das Wahlrecht erneut reformiert, mit dem Ziel die Zahl der Abgeordneten nicht weiter steigen zu lassen.

    Koalition

    Auf die Bundestagswahl folgt die Phase der Regierungsbildung. Jede Bundesregierung ist dabei auf eine stabile Mehrheit im Bundestag angewiesen. Falls eine Fraktion nach der Bundestagswahl nicht über eine absolute Mehrheit verfügt, können zwei oder mehr Parteien eine Koalition bilden, um das Ziel einer stabilen Mehrheit zu erreichen. Nach der Bundestagswahl verhandeln die beteiligten Parteien daher in Koalitionsverhandlungen mit dem Ziel eine gemeinsame Basis für die Regierungsarbeit zu finden. Am Ende dieser Verhandlungen, für die es weder feste Regeln noch gesetzliche Fristen gibt, steht in der Regel ein Koalitionsvertrag als Grundlage der Regierungszusammenarbeit.

    Opposition

    Zur Opposition gehören die Abgeordneten, deren Parteien nicht an der Bundesregierung beteiligt sind. Die Opposition hat die wichtige Aufgabe der Kontrolle. Um die Kontrollfunktion der Opposition zu stärken, sind die Hürden für bestimmte Antragsrechte und besondere Mittel wie die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses so festgelegt, dass die Opposition sie ohne Zustimmung der Regierungsmehrheit des Bundestages nutzen kann. 

    Minderheitsregierung

    Eine Regierung, die sich im Parlament auf keine feste Mehrheit stützen kann, wird als Minderheitsregierung bezeichnet. Bei Abstimmungen im Parlament ist sie auf Stimmen der sie tolerierenden Parteien oder der Opposition angewiesen. Bei einzelnen Gesetzesvorhaben kann es dabei zu wechselnden Mehrheiten kommen - je nachdem, welche Abgeordneten oder Fraktionen der Opposition die Pläne der Minderheitsregierung unterstützen. In Deutschland kam es noch nie unmittelbar nach einer Bundestagswahl zur Bildung einer Minderheitsregierung. zg

     

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