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    BEKANNTMACHUNG: Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 15. März / Thomas und Steffan rücken nach

    Mandatsverzicht bei SPD und GfL

    LAMPERTHEIM – Der Bewerber des Wahlvorschlages der SPD Herr Marius Schmidt, wohnhaft Beethovenstr. 18, 68623 Lampertheim, hat auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim verzichtet. Gem. § 34 KWG wird festgestellt, dass der daraufhin folgende nächste noch nicht berufene Bewerber der SPD Herr Erich Thomas, wohnhaft Finkenstraße 29, 68623 Lampertheim an seine Stelle nachrückt. Ebenso hat der Bewerber des Wahlvorschlages der GfL Herr Ralf Kratz, 68623 Lampertheim, auf sein Mandat in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim verzichtet. Gem. § 34 KWG wird festgestellt, dass der daraufhin folgende nächste noch nicht berufene Bewerber der GfL Herr Helmut Steffan, 68623 Lampertheim an seine Stelle nachrückt.
    Gegen diese Feststellungen kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Lampertheim, der gem. § 30 HGO am Wahltag, dem 15. März 2026, wahlberechtigt war, binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben.
    Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift während der Dienststunden bei dem Bürgermeister als Wahlleiter (Stadthaus, Römerstr. 102, I. Obergeschoß, Zimmer 111) einzureichen. zg

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