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  • Fr., 11. September 2026, 09:20 Uhr
    STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG: SPD setzt sich mit Anfrage an den Magistrat nach Fördermitteln für den TV Lampertheim ein

    Mangel an Kunstrasenplätzen bremst Training vieler Mannschaften aus

    Vorhandene Rasenflächen beim TV Lampertheim könnten mit Kunstrasen ausgerüstet werden und somit die Trainingsmöglichkeiten für zahlreiche Mannschaften verbessern.
    Archivfoto: Hannelore Nowacki

    LAMPERTHEIM – In Lampertheim ist man sportlich eingestellt, was sich auch in der Mitgliederzahl des größten Vereins zeigt: Der TV Lampertheim (TVL) hat über 2.000 Mitglieder, viele Kinder und Altersgruppen spielen Fußball. Lampertheimer Sportler sind zudem erfolgreich, wie die alljährlichen Sportlerehrungen in der Hans-Pfeiffer-Halle anschaulich machen. Beim TV gibt es jedoch ein bekanntes Platzproblem, das den Trainingsbetrieb und die Entwicklung der Fußballmannschaften erheblich ausbremst – ein zusätzlicher Kunstrasenplatz mit den entsprechenden Fördermitteln würde dem abhelfen. Unter dem Tagesordnungspunkt „Anfragen an den Magistrat“ stellte die SPD-Fraktion dem Magistrat bei der Stadtverordnetenversammlung vier Fragen zum Thema Förderung des Sports durch Umwandlung einer bestehenden städtischen Rasenfläche am Vereinsgelände des TV 1863 Lampertheim in einen Kunstrasenplatz. Dabei hebt Fraktionsvorsitzender Jens Klingler hervor, dass der SPD wichtig sei, im Sinne der Lampertheimer Sportwelt ein ausreichendes Reservoir an Sportplätzen zu haben. Darum fordere seine Fraktion mit dieser Anfrage die Verwaltung auf, im Sinne des TV als größtem Lampertheimer Verein, „unterstützend bei der Entwicklung eines neuen Spielfeldes tätig zu werden“. Bekanntlich gibt es den „Investitionsbooster“ für die Kommunen, der mit Leben gefüllt werden soll, daher die erste Frage zur  Möglichkeit und Aufnahme der Maßnahme in die Investitionsplanung. In den weiteren  Fragen, die Laura Klingler in der Anfrage vortrug, ging es um Förderprogramme von Bund, Land, Sportverbänden und sonstigen Fördermittelgebern sowie die Frage, welchen Eigenanteil die Stadt zu tragen hätte. Auch soll der Magistrat ausloten, welche konkreten Planungs- und Genehmigungsschritte erforderlich sind, um die Maßnahme förderfähig und antragsreif zu machen. Laut Hessischer Gemeindeordnung ist der Magistrat verpflichtet, Anfragen zu beantworten. 

    Hannelore Nowacki

     

     

     

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