Di., 29. März 2022, 13:53 Uhr
EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE BOBSTADT: Anmeldungen für Gottesdienste an Gründonnerstag, Karfreitag und Ostersonntag notwendig
Maskenpflicht in Kirche gilt weiterhin
BOBSTADT – Die neue Corona-Verordnung für Hessen sieht ab 2. April nur noch wenige Einschränkungen vor. Auch die Kirchengemeinden müssen ihre Schutzkonzepte anpassen. So fällt zum Beispiel die Zugangsbegrenzung 2G bzw. 3G für die Kirchengebäude weg und die Abstandsregelungen sollen nicht mehr gelten.
Da die Evangelische Kirche in Bobstadt relativ klein ist, hat der Kirchenvorstand aber beschlossen, weiterhin das Abstandhalten zu empfehlen und eine Obergrenze von 50 Personen im Gebäude einzuführen. Es gilt auch weiterhin die Maskenpflicht für die Dauer des Aufenthaltes, wenn mehr als zehn Personen anwesend sind. Der Kirchenvorstand appelliert an die Vernunft und Eigenverantwortung der Gottesdienstbesucher, sich weiterhin an die bisher gültigen Hygienekonzepte zu halten.
Aus organisatorischen Gründen bitten wir um Anmeldung für die Gottesdienste an Gründonnerstag um18 Uhr, Karfreitag und Ostersonntag jeweils um 9 Uhr im Pfarramt telefonisch unter 06206/79019 bis spätestens Mittwoch, 13. April. zg