
Falterweg
Aufgrund eines Straßeneinbruchs ist es erforderlich, den „Falterweg“ auf Höhe der Hausnummer 1 im Teilstück zwischen der „Wilhelmstraße“ und „Erste Neugasse“ vom 20.05.2026 bis voraussichtlich 12.06.2026 für den gesamten motorisierten Durchgangsverkehr zu sperren. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben. Die Straße ist somit bis zur Vollsperrung aus beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Um gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und Beachtung der Beschilderung, insbesondere Einhaltung der Haltverbote, wird gebeten. Die Zeiträume werden allgemein unter Vorbehalt genannt, da sich diese aufgrund von Witterungsverhältnissen oder durch besondere Vorkommnisse ändern können. Die Tiefbauarbeiten werden durch die Firma GDI Bau GmbH ausgeführt. Bei Rückfragen zum technischen und zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme wird um direkte Kontaktaufnahme mit der ausführenden Firma gebeten.
Roonstraße
Aufgrund eines Straßeneinbruchs ist es erforderlich, die „Roonstraße“ auf Höhe der Hausnummer 3 im Teilstück zwischen der „Alicestraße“ und „Blücherstraße“ vom 27.05.2026 bis voraussichtlich 12.06.2026 für den gesamten motorisierten Durchgangsverkehr zu sperren. Die Straße ist bis zur Vollsperrung von beiden Seiten befahrbar. Um gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und Beachtung der Beschilderung, insbesondere Einhaltung der Haltverbote, wird gebeten. Die Zeiträume werden allgemein unter Vorbehalt genannt, da sich diese aufgrund von Witterungsverhältnissen oder durch besondere Vorkommnisse ändern können. Die Tiefbauarbeiten werden durch die Firma GDI Bau GmbH ausgeführt. Bei Rückfragen zum technischen und zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme wird um direkte Kontaktaufnahme mit der ausführenden Firma gebeten.
Friedhofstraße
Aufgrund eines Straßeneinbruchs ist es erforderlich, die „Friedhofstraße“ auf Höhe der Hausnummer 23 im Teilstück zwischen der „Martin-Kärcher-Straße“ und „Eleonorenstraße“ vom 27.05.2026 bis voraussichtlich 12.06.2026 für den gesamten motorisierten Durchgangsverkehr zu sperren. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben. Die Straße ist somit bis zur Vollsperrung aus beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Um gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und Beachtung der Beschilderung, insbesondere Einhaltung der Haltverbote, wird gebeten. Die Zeiträume werden allgemein unter Vorbehalt genannt, da sich diese aufgrund von Witterungsverhältnissen oder durch besondere Vorkommnisse ändern können. Die Tiefbauarbeiten werden durch die Firma GDI Bau GmbH ausgeführt. Bei Rückfragen zum technischen und zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme wird um direkte Kontaktaufnahme mit der ausführenden Firma gebeten.
Sedanstraße
Aufgrund eines Straßeneinbruchs ist es erforderlich, die „Sedanstraße“ auf Höhe der Hausnummer 19 im Teilstück zwischen der „Martin-Kärcher-Straße“ und „Eleonorenstraße“ vom 01.06.2026 bis voraussichtlich 12.06.2026 für den gesamten motorisierten Durchgangsverkehr zu sperren. Die Einbahnstraßenregelung wird aufgehoben. Die Straße ist somit bis zur Vollsperrung aus beiden Fahrtrichtungen befahrbar. Um gegenseitige Rücksichtnahme der Verkehrsteilnehmer und Beachtung der Beschilderung, insbesondere Einhaltung der Haltverbote, wird gebeten. Die Zeiträume werden allgemein unter Vorbehalt genannt, da sich diese aufgrund von Witterungsverhältnissen oder durch besondere Vorkommnisse ändern können. Die Tiefbauarbeiten werden durch die Firma GDI Bau GmbH ausgeführt. Bei Rückfragen zum technischen und zeitlichen Ablauf der Baumaßnahme wird um direkte Kontaktaufnahme mit der ausführenden Firma gebeten. zg
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