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  • Fr., 22. November 2024, 09:10 Uhr
    EHRENAMT & VEREINE: „Befreiung von GEMA-Gebühren – Anerkennung für ehrenamtliche Arbeit und Investition in den sozialen Zusammenhalt“

    Mehr finanzielle Freiräume und echte Unterstützung

    Dr. Josefine Koebe, MdL, Bundesinnenministerin Nancy Faeser und Marius Schmitt, Vorsitzender des SPD-Unterbezirks Bergstraße, bei einer Veranstaltung zum Thema Ehrenamt im Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern Bergsträßer Sportverbände und -vereine.
    Foto: oh

    BERGSTRASSE – Das von der hessischen Landesregierung beschlossene Programm zur Stärkung des Ehrenamts ist ein wichtiges Signal für alle ehrenamtlich tätigen Personen in Hessen. Auch Dr. Josefine Koebe begrüßt diese äußerst sinnvolle Maßnahme für den sozialen Zusammenhalt im Land und führt hierzu ihre persönlichen Eindrücke aus dem Wahlkreis an: „In Gesprächen mit Personen aus Vereinen und Verbänden wurde immer wieder deutlich, welch finanzielle Belastung die GEMA-Gebühren für die Vereine darstellt. Musik macht Veranstaltungen lebendig – und in einer geselligen Atmosphäre lässt sich viel leichter Interesse für die wertvolle Arbeit des Vereins wecken und somit neue Mitglieder gewinnen.“ 

    Ab dem 1. Januar 2025 können ehrenamtlich tätige Organisationen, unabhängig von ihrer Organisationsform, ihre Veranstaltungen von der Entrichtung der Gema- Gebühren befreien lassen. Das Land Hessen hat hierfür gemeinsam mit der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) einen Pauschalvertrag ausgehandelt sowie eine Verbändelösung vereinbart. Für die Finanzierung des Vorhabens, welches im Rahmen des „11+1-Programms für Hessen“ durch die schwarzrote Landesregierung umgesetzt wird, stehen jährlich bis zu 400.000 Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung. 

    Die Befreiung gilt jedoch nicht automatisch. Zwar wurde nach Auskunft des Entbürokratisierungsministers, Manfred Pentz, explizit darauf geachtet, dass keine neuen bürokratischen Hürden entstehen, dennoch gelten Regeln. In einem Fact-Sheet der hessischen Staatskanzlei wird u.a. darüber informiert, dass nur Veranstaltungen geltend gemacht werden können, für die kein Eintrittsgeld erhoben wird und bei denen die Flächengröße des Veranstaltungsortes maximal 500 Quadratmeter umfasst. Jede berechtigte Organisation kann pro Jahr vier Veranstaltungen melden. Dabei zählt es zu den Pflichten der Veranstalter, jede Veranstaltung mit öffentlicher Musiknutzung vorab im GEMA-Onlineportal zu melden. „Mit diesem Programm erhalten Vereine mehr finanzielle Freiräume für ihre eigentliche Arbeit – die Befreiung ist eine echte Unterstützung für das, was wirklich zählt. Das Programm schafft indirekt Räume für den gesellschaftlichen Austausch – und darüber freue ich mich sehr!“, so Koebe resümierend. zg

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