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Fr., 18. September 2020, 08:50 Uhr
STADTVERORDNETENVERSAMMLUNG BÜRSTADT: Einstimmiger Beschluss zur Entlastung von Gebühren der Kinderbetreuung während Corona-Pandemie
Mehr Spielraum für Hunde, weniger Platz für Wahlplakate
Ein Wunsch vieler Hundebesitzer geht in Erfüllung: Die Stadtverordnetenversammlung Bürstadt hat eine Hundespielwiese beschlossen. Foto: www.pixabay.com
BÜRSTADT – Die Tagesordnung für die Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Mittwochabend schien auf den ersten Blick wenig geeignet die Gemüter zu erhitzen, die Themen waren wie üblich in Verwaltungssprache formuliert. Ohne Wortmeldung ging der Budgetbericht zum 31. August 2020 über die Bühne und auch diePrüfung der wirtschaftlichen Betätigung nach Vorschrift der Hessischen Gemeindeordnung wurde ohne Redebeitrag zur Kenntnis genommen. Über die Entlastung der Eltern vonGebühren für die Kinderbetreuung in städtischen Einrichtungen während der Corona-Pandemie in der Zeit vom 1. April bis 30. Juni herrschte bei der Abstimmung Einigkeit.Doch auch die Eltern, die ihre Kinder in kirchlichen Einrichtungen betreuen lassen, wollten einige Redner wie Hans-Georg Gött (SPD) und die CDU-Fraktionsvorsitzende Ursula Cornelius im Sinne von Gleichbehandlung entlastet wissen. Alexander Bauer (CDU) wies darauf hin, dass die Stadt Bürstadt nur auf Einnahmen verzichten könne, die sie selbst beeinflussen könne. An die Kirchen ein Signal zu senden, um ebenfalls auf Beiträge zu verzichten, war der Kompromissvorschlag von Bürgermeisterin Barbara Schader. Die Kirchen müssten ebenfalls einen Beschluss fassen, auch wenn später die Beiträge vertragsgemäß verrechnet werden. Stadtverordnetenvorsteher Jürgen Eberle (CDU) verlas die Ergänzung, dass die Kirchen mit der Beitragspflicht analog zur städtischen Regelung verfahren sollten. Mit dem Regelbetrieb ab August tritt in städtischen Kitas und Krippen sowie in der Schülerbetreuung Bärenhöhle die Betragspflicht wieder in Kraft. Der Einnahmenausfall gemäß Modulbuchung der Eltern beträgt für drei Monate rund 110.876 Euro, für die Schülerbetreuung entfielen rund 77.587 Euro. Nach Erstattung durch den Kreis Bergstraße von rund 34.580 Euro verbleibt ein Restbetrag von 43.006,85 Euro.
Wahlkampf im Innenraum mit Plakatwerbung. Im öffentlichen Raum darf die Stadt eigene, Grundgesetz konforme Regeln setzen. Archivfoto: Hannelore Nowacki
Wahlplakatdschungel lichten
Der Ältestenrat aus den vier Fraktionsvorsitzenden hatte sich schon mehrfach mit der Neufassung der Sondernutzungssatzung der Stadt Bürstadt befasst. „Insbesondere die Plakatierung für Wahlwerbezwecke sollte neu geregelt werden“, heißt es in der Beschlussvorlage, die bereits im Haupt- und Finanzausschuss mehrheitlich bei einer Gegenstimme und zwei Enthaltungen abgesegnet wurde. Im Paragrafen 8 dieses komplexen Regelwerkes lag der Zündstoff, der die Debatte anheizte. Alexander Bauer brachte einen Änderungsantrag zum fraglichen Paragrafen ein, verbunden mit einer mehrseitigen Begründung und Berechnungen, die er dem Plenum in seiner Rede erläuterte. Ihm ging es um den Gleichheitsgrundsatz für die Parteien nach dem Grundgesetz, wonach die Wahlwerbung nicht zu stark begrenzt werden dürfe. Eine angemessene Plakatierung sei zu beschließen, da der nächste Wahltag mit Ausländerbeirat, Ortsbeiratswahl, Wahl der Stadtverordneten, des Kreistags und des Landrats bevorstehe. Parteien hätten eine besondere Stellung im demokratischen Willensbildungsprozess und müssten nach außen sichtbar sein. Jeder Partei solle eine Basisausstattung genehmigt werden. „Am Plakat führt kein Weg vorbei“, meinte Philipp Ofenloch (SPD), die Limitierung sei zu überdenken. SPD-Fraktionsvorsitzender Franz Siegl begründete die Begrenzung der Plakate pro Partei mit der Verkehrssicherung, wenn beispielsweise Plakate durch Wind und Sturm auf der Straße landen. Das sieht auch Reinhold Tremmel (CDU) so, außerdem gebe es heute andere Werbemöglichkeiten. Lothar Ohl (SPD) hatte auf die Uhr geschaut und fand die zwanzig Minuten Diskussion in dieser Sache bis dahin „ein Armutszeugnis“.Wie Tremmel befürwortete er die nochmalige Beratung im Haupt- und Finanzausschuss. Uwe Metzner, Fraktionsvorsitzender der Grünen, findet Wahlplakate nicht informativ, zudem als Abfall endend, und verteidigte die neue Satzung, die pro Veranstaltung maximal zehn Plakate und 14 Plakatwände für je ein Plakat mit Gesamtkosten von 2.500 Euro an zu bestimmenden Standorten in Bürstadt, Bobstadt und Riedrode vorsieht. Die Neufassung ohne den Paragrafen 8 wurde beschlossen, der ganz allgemein von Plakaten, Plakatständern und Werbetafeln handelt. Eine Arbeitsgruppe mit beliebig vielen Stadtverordneten soll eingerichtet werden, um sich mit dem strittigen Passus zu befassen.
Hundewiese beschlossen
Ein Wunsch vieler Hundebesitzer geht in Erfüllung – mit der 15. Änderung des Flächennutzungsplans und „einfacher Bauplanung“ sowie der Abwägung vieler Stellungnahmen ist die Hundespielwiese beschlossene Sache. Umfangreiche planungsrechtliche und bauordnungsrechtliche Festsetzungen sind zu beachten, angefangen von der Bepflanzung mit mindestens fünf Laubbäumen bis hin zur Einzäunung mit Metallzaun. Eine Fläche von einem halben Hektar auf einer bislang als landwirtschaftlich genutzte Mähwiese östlich der Bahnlinie Mannheim-Frankfurt und südlich der B 47 in der Nähe von Wohnbebauung soll als städtische Einrichtung zur Verfügung stehen. Hannelore Nowacki