Mo., 01. Februar 2021, 18:54 Uhr
ALTRHEIN: Stadt und Bund legen Grundstein / Erstmals konkrete Maßnahmen für einen ersten Arbeitsschritt beschlossen
„Meilenstein für Lampertheim und Altrhein-Entschlammung”
LAMPERTHEIM – Wie geht es mit dem Lampertheimer Altrhein weiter? Der Antwort auf diese Frage ist die Stadtverwaltung gemeinsam mit dem Bund als Eigentümerin des Altrheins nun einen Schritt nähergekommen.
In diesen Tagen ging bei der Verwaltung die unterzeichnete öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt des Bundes und der Stadt Lampertheim ein. Zur Entschlammung des Lampertheimer Altrheins hatte die Stadt Lampertheim in den vergangenen zwei Jahren mit dem Eigentümer des Gewässers, der Bundesrepublik Deutschland eine einvernehmliche Vorstellung zur weiteren Vorgehensweise entwickelt. Mit der nun unterzeichneten Vereinbarung, steht den ersten Arbeitsschritten des Gesamtprojektes nichts mehr im Weg. „Für Lampertheim ist dies ein Meilenstein zur Erreichung des seit vielen Jahren verfolgten Ziels, eine zumindest teilweise Entschlammung des Altrheins durchzuführen, um dessen Erhalt sicherzustellen“, freut sich Bürgermeister Gottfried Störmer. Er betont, dass es zum ersten Mal gelungen sei, konkrete Maßnahmen für einen ersten Arbeitsschritt zur Durchführung einer Entschlammung mit dem Eigentümer des Gewässers verbindlich zu vereinbaren. Dies konnte in langen und intensiven Gesprächen der Stadtverwaltung mit den zuständigen Stellen beim Bundesverkehrsministerium, der Wasserstraßen und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, beim Land Hessen, aber auch unter Beteiligung des Projektbeirates Entschlammung Lampertheimer Altrhein, erreicht werden.
Im Zuge dieses ersten Arbeitsschrittes erfolgt nun durch ein noch zu beauftragendes Ingenieurbüro die Ermittlung der Grundlagen für die zum Erhalt des Lampertheimer Altrheins erforderlichen Maßnahmen. Hierbei werden nicht nur die technischen, genehmigungsrechtlichen und sonstigen Rahmenbedingungen für die Umsetzung einer Teilentschlammung ermittelt, sondern es erfolgt auch eine Abschätzung des erforderlichen Termin- und Gesamtkostenrahmens. Darüber hinaus umfasst diese Grundlagenermittlung auch die Benennung der auf die Stadt Lampertheim dann als Grundstückseigentümer zukommenden Verantwortlichkeiten und zukünftigen Maßnahmen zur weiteren Unterhaltung und gegebenenfalls Instandsetzung dieses Gewässerabschnittes.
Alle diese Untersuchungen sind somit die Grundlage für die sich anschließende Entscheidung, ob der vorgesehene Weg einer gemeinsam mit dem Bund finanzierten Teilentschlammung mit anschließendem Eigentumsübertrag für die Stadt aus finanzieller und organisatorischer Sicht realisierbar ist.
Diese nun anstehenden Untersuchungen werden weitestgehend vom Bund finanziert, wobei die Projektleitung von der Stadt Lampertheim zu übernehmen ist. In der Folge wird nun nach Genehmigung des städtischen Haushaltes ein Ausschreibungsverfahren zur Vergabe der entsprechenden Ingenieurverträge durchgeführt. zg