Mi., 16. Dezember 2015, 23:31 Uhr
Nichtgeschlossene Brandschutztür und kurzzeitige Spannungslosigkeit einer Sammelschiene in Block A
Meldepflichtige Ereignisse in Kernkraftwerk Biblis
BIBLIS – Die Betreiberin des Kernkraftwerkes Biblis, die RWE Power AG, hat die nachfolgenden Ereignisse dem Hessischen Umweltministerium als zuständiger Aufsichtsbehörde gemeldet. Nach der Internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) sind diese jeweils der Stufe 0 (Ereignis ohne oder mit sehr geringer sicherheitstechnischer Bedeutung) zuzuordnen.
Nichtgeschlossene Brandschutztür
Im Zuge einer wiederkehrenden Prüfung mit Teilnahme des atomrechtlichen Gutachters wurde festgestellt, dass eine Brandschutztür zwischen den Notstromdieselräumen in blockierter Offenstellung war, wodurch die Brandschutzfunktion nicht mehr gegeben war. Umgehende Untersuchungen zeigten, dass ein Türlager defekt war und sich dadurch das Türblatt etwas gesenkt hatte und auf dem Boden auflag. Das Lager wurde umgehend getauscht. Die ordnungsgemäße Funktion der Brandschutztür wurde somit kurzfristig wieder hergestellt.
Kurzzeitige Spannungslosigkeit einer Sammelschiene
Am 9. Dezember fiel ein Schalter für die Einspeisung einer Stromversorgungs-Sammelschiene ohne erkennbare Ursache in die Schalterstellung AUS. Die automatische Herstellung der Ersatzversorgung erfolgte nicht. Somit war die Sammelschiene für ca. 18 Minuten spannungslos. Nach Quittieren der Störungsmeldung konnte der Schalter wieder störungsfrei eingeschaltet werden und die Sammelschiene war wieder unter Spannung. Die Ursache für die Schalter-Fehlfunktion ist noch nicht geklärt.
Das Kraftwerk Biblis ist seit dem Ereignis im japanischen Kernkraftwerk Fukushima nicht mehr in Betrieb. Im Lagerbecken (Nasslager) befinden sich Brennelemente des Blockes A. Die Kühlung der Brennelemente war durch die vorgenannten Ereignisse nicht beeinträchtigt. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war damit auch nicht verbunden.
Die Ereignisse wurden von der Betreiberin nach den deutschen Meldekriterien jeweils in die Kategorie N (= Normal) eingestuft und fristgerecht (innerhalb von 5 Werktagen) dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als zuständige Aufsichtsbehörde gemeldet. Eine abschließende Bewertung der Ereignisse und der Einstufung wird unter Hinzuziehung atomrechtlichen Sachverständigen vorgenommen. zg