SÜDHESSEN – Die Karnevalszeit ist bereits in vollem Gange und am bevorstehenden Faschingswochenende steht der Höhepunkt der fünften Jahreszeit an. Damit alle sicher durch die närrische Zeit kommen, rät die Polizei, wie sonst auch: Wer fährt, trinkt nicht – wer trinkt, fährt nicht! Bereits ab 0,3 Promille können sich Verkehrsteilnehmende strafbar machen, wenn sie zum Beispiel einen Unfall verursachen oder alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigen. Auch wer stark alkoholisiert auf dem Fahrrad oder Pedelec erwischt wird, kann seine Fahrerlaubnis verlieren. Daher rät die Polizei allen Feiernden, den Heimweg mit öffentlichen