NORDHEIM/WATTENHEIM – Die Steinerwaldschule teilt mit, dass die Schulaufnahme für das Schuljahr 2024/2025 gesetzlich wie folgt geregelt ist: Schulpflichtig werden die Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2017 bis einschließlich 30. Juni 2018 geboren sind. Kinder, die in der Zeit vom 1. Juli 2018 bis einschließlich 31. Dezember 2018 geboren sind, werden als Kannschüler bezeichnet. Sie können auf Antrag in die Schule aufgenommen werden, wenn die erforderliche Schulfähigkeit gegeben ist. Die Entscheidung über die Aufnahme wird nach Feststellung der Schulreife getroffen. Kinder, die im Vorjahr zurückgestellt wurden, müssen neu angemeldet werden. Die aufzunehmenden Kinder sollen