BÜRSTDT – Seitens der Bürgerschaft wurde vermehrt an die Stadtverwaltung herangetragen, dass Interesse an der Durchführung eines Hof-Flohmarktes in Bürstadt besteht. Entsprechend soll diese Idee aufgreifen werden. Es ist angedacht, dieses Event im Rahmen der Bürstädter Kerwe, am Sonntag, 02. Oktober, durchzuführen. Wer darf teilnehmen? Grundsätzlich dürfen alle Bürgerinnen und Bürger auf ihrem jeweiligen privaten Grundstück teilnehmen. Sofern man kein Eigentum besitzt, ist es ratsam, das Vorhaben von der Hausverwaltung bzw. der Vermieterin / dem Vermieter genehmigen zu lassen. Explizit ausgenommen sind öffentliche Verkehrsflächen. Eine gewerbliche Nutzung durch den Verkauf