Fr., 03. Dezember 2021, 11:59 Uhr
CORONA-SCHUTZVERORDNUNG: Stadtverwaltung Lampertheim informiert
Neue Regelung für Bestattungen und Trauerfeiern
LAMPERTHEIM – Nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Hessen vom 30. November 2021, welche am 5. Dezember 2021 in Kraft tritt, wird in den Trauerhallen der Friedhöfe eine Begrenzung auf Personen zumindest mit Negativnachweis dringend empfohlen.
Die vorliegenden bekannten Abstands- und Hygienekonzepte gelten unverändert. In den Trauerhallen gilt weiterhin bei der Bestuhlung der Mindestabstand von 1,50 m. In Abhängigkeit der Größe der Trauerhallen auf den Friedhöfen der Stadt Lampertheim gilt folgende maximale Personenzahl:
Waldfriedhof 48 Personen, Lampertheim-Mitte 18 Personen, Hofheim 19 Personen, Hüttenfeld 23 Personen und Rosengarten 11 Personen.
Eine Erfassung der Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist nicht mehr erforderlich. Im Außenbereich entfällt die Maskenpflicht, in den Trauerhallen ist eine medizinische Maske (OP-Masken oder virenfilternde Masken der Standards FFP2, KN95 oder N95) zu tragen. Auch am Platz.
Verantwortlich für die Einhaltung dieser Vorschriften sind die Angehörigen bzw. die Bestatter als Gehilfen.
Eine verbindliche Obergrenze für die Teilnehmerzahlen sieht die Corona-Schutzverordnung nicht vor. Wie viele Teilnehmer für eine Bestattung möglich sind, hängt von den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten der Trauerhallen und des jeweiligen Friedhofs ab. Nach der hiesigen Auffassung erscheint es möglich, Trauerfeiern mit mehreren Personen abzuhalten, wenn hierbei in den Trauerhallen der nötige Abstand von 1,50 Metern zwischen den Teilnehmern / Hausständen eingehalten werden kann. Auch Trauerfeiern unter freiem Himmel auf den Friedhöfen können hierbei eine sinnvolle Alternative darstellen. zg