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    ERHEBUNG: Stadt Bürstadt führt von Oktober bis Januar eine Hundebestandsaufnahme durch / Befragung an der Haustür und Wohnungstür

    Nicht angemeldeten Vierbeinern auf der Spur

    Die Stadt Bürstadt hat einen Dienstleister mit einer Hundebestandsaufnahme beauftragt festzustellen, welche Bürger ihrer Steuerpflicht für ihren Vierbeiner nicht nachkommen.
    Foto: www.123rf.com

    BÜRSTADT – Die Stadt Bürstadt führt im Zeitraum von Montag, 19. Oktober, bis zum 31. Januar 2027 eine flächendeckende Hundebestandsaufnahme im gesamten Stadtgebiet durch. Mit der Durchführung wurde die Fima Springer Kommunale Dienste GmbH aus Düren beauftragt. Ziel der Erhebung ist es, einen aktuellen Überblick über den Hundebestand in Bürstadt zu erhalten und sicherzustellen, dass auch alle steuerpflichtigen Hunde ordnungsgemäß zur Hundesteuer angemeldet sind. Damit leistet die Hundebestandsaufnahme einen wichtigen Beitrag zu einer gleichmäßigen und gerechten Erhebung der Hundesteuer.

    Im Rahmen der Erhebung werden Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH sämtliche Haushalte im Stadtgebiet aufsuchen und an der Haustür eine kurze Befragung durchführen. Die Stadt Bürstadt bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Mitarbeitenden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen. Aus Gründen der Sicherheit weist die Stadt ausdrücklich darauf hin, dass die Mitarbeiter der Firma jederzeit einen gut sichtbaren, von der Stadt Bürstadt ausgestellten Ausweis bei sich führen. Darüber hinaus betreten sie keine Wohnungen oder Einfamilienhäuser. Die Befragung erfolgt ausschließlich an der Haustür und Wohnungstür. Ebenso wichtig ist der Hinweis, dass die Mitarbeiter vor Ort keine Zahlungen entgegennehmen. Gebühren oder Steuern werden im Rahmen der Hundebestandsaufnahme weder erhoben noch eingefordert. Auch zur Entgegennahme von Hundesteuer-Anmeldungen sind sie nicht berechtigt. Die Mitarbeiter der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH sind wochentags in der Zeit von 9 Uhr bis 19 Uhr und samstags zwischen 10 Uhr bis 17 Uhr im Einsatz.

    Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Darüber hinaus ist auch ein Bußgeld möglich, denn eine unterlassene Anmeldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Daher wird allen Hundehalter empfohlen, schnellstens ihre Hunde anzumelden, um Unannehmlichkeiten zu ersparen. Die aktuelle Hundesteuersatzung der Stadtverwaltung Bürstadt sowie das für die Hundesteueranmeldung erforderliche Formular sind auf der Homepage der Stadt Bürstadt www.buerstadt.de zu finden. Für Bürger, die keine Hunde halten oder deren Hunde bereits ordnungsgemäß angemeldet sind, besteht kein weiterer Handlungsbedarf. red

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