Di., 27. Juni 2017, 19:00 Uhr
Versendung von Selbstauskunftsbögen am 14. Juli / Um Rückmeldung wird gebeten
Niederschlagswassergebühr in der Stadt Bürstadt wird aktualisiert
BÜRSTADT – Zur turnusgemäßen Kalkulation der Niederschlagswassergebühren im Gebiet der Stadt Bürstadt ist eine Aktualisierung der gebührenrelevanten Flächen notwendig. Die erstmalige Erfassung dieser Flächen erfolgte 1996 durch Selbstauskunft der Grundstückseigentümer und wurde durch angezeigte Änderungen ergänzt. Die bisherige Ermittlung der gebührenrelevanten Flächen eines Grundstücks erfolgt unter der Fragestellung ob das auf einer befestigten Fläche anfallende Niederschlagswasser in den städtischen Kanal entwässert oder nicht. Eine solche Fläche wurde dann mit ihrer gesamten Größe als gebührenrelevante Fläche berücksichtigt. Zukünftig soll unter Beachtung des hessischen Wassergesetzes die Wasserdurchlässigkeit der in den städtischen Kanal entwässernden Flächen differenziert erfasst werden. Somit wird die Möglichkeit der Versickerung von Oberflächen- oder Niederschlagswasser in Form von Flächengutschriften berücksichtigt.
Eine weitere Neuerung bei der Ermittlung der gebührenrelevanten Grundstücksfläche ist die Einordnung der Grundstücke in Kategorien. Diese Kategorien beschreiben das Verhältnis zwischen der Grundstücksgröße und der in den städtischen Kanal entwässernden Flächen pro Grundstück unter Berücksichtigung der Wasserdurchlässigkeit. Dieses Verfahren wurde im Urteil des hessischen Verwaltungsgerichtshofes vom 02.09.2009 zur Erhebung von Niederschlagswassergebühren als kostengünstige Alternative zur Einzelflächenerfassung beschrieben.
Als Service für den Bürger hat die Stadt Bürstadt eine qualifizierte Schätzung der an den städtischen Kanal angeschlossenen Flächen auf Basis von Luftbildaufnahmen vorgenommen. Diese Schätzung und die daraus erfolgte Einordnung in eine Kategorie wird den betroffenen Grundstückseigentümern am 14. Juli in einem Selbstauskunftsbogen durch die Stadt zugesandt. Die darin eingetragenen Angaben sollten kontrolliert und dann eventuell erforderliche Änderungen im Selbstauskunftsbogen mitgeteilt werden.
Der Selbstauskunftsbogen ist bei Änderungswünschen von dem Eigentümer zu unterschreiben und bis 18. August 2017 an die Stadt zurückzusenden. Werden Selbstauskunftsbögen nicht zurückgesandt, geht die Stadt Bürstadt davon aus, dass die angesetzten Flächen und die Einordnung in die Kategorie zutreffen. Hierzu werden die Gebühren entsprechend veranlagt.
Wie hoch die Niederschlagswassergebühr sein wird, kann erst errechnet werden, wenn die Daten für das gesamte Stadtgebiet vorliegen. Die Stadt Bürstadt wird dann Ende des Jahres die entsprechenden Beschlüsse fassen, so dass mit den Gebührenbescheiden 2018 für jedes Grundstück die neue Niederschlagswassergebühr ausgewiesen werden kann.
Nach Versand der Selbstauskunftsbögen werden umfangreiche Hilfestellungen durch eine Telefonhotline sowie mehrere Bürgersprechstunden angeboten. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie in dem Selbstauskunftsbogen. zg