KAMPF GEGEN CORONA: Inzidenz stabil unter 100 / Lockerungen voraussichtlich ab Freitag
Notbremse im Kreis kann wohl gelöst werden
Sollte der Inzidenzwert bis einschließlich Mittwoch unter 100 liegen, darf ab Freitag unter anderem die Außengastronomie im Kreis Bergstraße öffnen. Foto: www.pixabay.com
KREIS BERGSTRASSE – „Wir sind in einer Situation, in der wir deutliche Öffnungsschritte machen können", betonte Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch vergangener Woche nach Beratungen des hessischen Corona-Kabinetts – von diesen profitiert vermutlich ab kommenden Freitag auch der Kreis Bergstraße.
Denn aufgrund der aktuellen Entwicklung mit einem Inzidenzwert von 67,7 am Dienstag kann davon ausgegangen werden, dass die Sieben-Tage-Inzidenz im Kreis Bergstraße am Mittwoch an fünf Werktagen in Folge einen Wert von unter 100 aufweisen wird. Dann greift am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse nicht mehr. So können voraussichtlich ab Freitag, 21. Mai, weitere Lockerungen nach dem Perspektivplan des Landes Hessen umgesetzt werden. Dieser beinhaltet zwei Stufen. Konkrete Lockerungen gibt es in der Gastronomie – diese kann unter strengen Auflagen zunächst die Außenbereiche wieder öffnen. Auch Hotels sind wieder unter bestimmten Bedingungen für touristische Übernachtungen geöffnet – ein positives Signal für den Tourismus in der Region. Kindertagesstätten gehen wieder in den Regelbetrieb über und zumindest die jüngeren Schüler dürfen zu einem kompletten Präsenzunterricht zurückkehren.
Nachdem in der vergangenen Woche der Wert von 100 lediglich am Mittwoch knapp überschritten worden war, sieht es in dieser Woche wesentlich besser aus. Folgendes könnte sich daher schon ab Freitag unter anderem ändern: Zunächst werden die Ausgangsbeschränkungen aufgehoben. Im Bereich der Kontakte würden sich zwei Haushalte plus Geimpfte/Genesene treffen können. Sport ist entsprechend dieser Kontaktregeln möglich, ebenso wie Gruppensport für Kinder bis einschließlich 14 Jahre. Schwimmbäder bleiben für Besucher geschlossen – in Lampertheim ist geplant, das Biedensand Bad in diesem Fall jedoch für Vereine und für Schulsport zu öffnen, entsprechende Zeitpläne liegen bereits vor. Im Bereich der Kultur und Freizeit gibt es ebenfalls positive Nachrichten: So sind Außenbereiche wie Zoos, Freilichtmuseen oder Freizeitparks mit Auflagen und Anmeldung geöffnet, Innenräume wie Museen und Schlösser sind mit Anmeldung und Maske besuchbar, hier wird ein Test empfohlen. Und auch für Veranstaltungen gibt es einen Lichtblick: Zwar sind in Innenräume Veranstaltungen weiterhin nur zu bestimmten Zwecken wie etwa beruflicher Art oder für Gottesdienste mit Auflagen möglich, im Außenbereich können jedoch bereits Veranstaltungen für bis zu 100 (ungeimpfte) Personen unter Auflagen und mit Testpflicht durchgeführt werden.
Apropos Außenbereiche: Die Außengastronomie wird geöffnet – mit Testpflicht, Abstand, Sitzplatzpflicht und Kontaktdatenermittlung sind dann wieder kulinarische Genüsse im Freien möglich.
Kontaktarmer Urlaub wird ebenfalls erbmöglich: Für Hotels, Ferienhäuser, Jugendherbergen und Campingplätze gilt die Öffnung mit einer maximalen Auslastung von 60 Prozent, wobei bei der Anreise sowie zweimal pro Woche ein Test erfolgen muss.
Kindertagesstätten gehen bereits ab der ersten Stufe in den Regelbetrieb, bei Schulen kehren zunächst die Klassen 1 bis 6 sowie die Abschlussklassen in den Präsenzunterricht zurück. Die Klassen 7 bis 11 bleiben vorerst im Wechselunterricht, für alle Schülerinnen und Schüler gibt es eine zweimalige Testpflicht pro Woche. Für den Einzelhandel gilt, dass weiterhin „Click & Meet” mit Maske und einem aktuellen Test empfohlen wird.
Zweite Stufe als Ziel
In einer zweiten Stufe der Perspektivplans des Landes Hessen – nach weiteren 14 Tagen mit einer Inzidenz unter 100 oder fünf Tagen unter 50 – gibt es weitere Lockerungen. Diese beinhalten unter anderem die Erhöhung der Kontakte auf zwei Haushalte oder zehn Personen, wobei sowohl Geimpfte als auch Genesene und Kinder unter 14 zählen nicht mitzählen. Im Bereich des Einzelhandels werden dann alle Geschäfte mit Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht geöffnet, ein aktueller Test wird empfohlen. Die Gastronomie kann die Innenbereiche unter gleichen Auflagen wie zuvor die Außengastronomie öffnen und auch in Clubs und Diskotheken ist deren Öffnung als Bar/Gastronomie möglich. Im Bereich des Sport wird Mannschaftssport mit Hygieneauflagen möglich und die Schwimmbäder werden geöffnet.
Im Innenbereich sind Veranstaltungen für bis 100 (ungeimpfte) Personen mit Auflagen und Testpflicht möglich, im Außenbereich für bis 200 (ungeimpfte) Personen, Tests werden empfohlen. Mehr Teilnehmer sind jeweils nur mit einer Genehmigung möglich.
Und: In den Schulen kehren dann alle Klassen in den Präsenzunterricht zurück, wobei die zweimalige Testpflicht pro Woche bestehen bleibt.
Trotz aller Freude über die möglichen Lockerungen gilt daher: Es ist wichtig, auch weiterhin verantwortungsvoll und mit Rücksicht auf die geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen zu handeln, um das Erreichte nicht wieder zu gefährden – sondern wenn möglich auch die zweite Lockerungsstufe zu erreichen und somit wieder ein Stück Normalität zurückzugewinnen. Benjamin Kloos