Di., 05. Dezember 2017, 12:04 Uhr
Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sind weitere Maßnahmen geplant
Oberlacher Straße wird zur Tempo-30-Zone
LAMPERTHEIM – Nachdem in den vergangenen Monaten die Beschwerden der Anwohner in der Oberlacher Straße hinsichtlich des Verkehrsaufkommens und insbesondere des Verkehrsverhaltens zugenommen haben, veranlasste die Verkehrsbehörde eine neue Beurteilung der Situation.
Bei Geschwindigkeitsmessungen wurden dabei massive Überschreitungen festgestellt. Als Konsequenz dieser Ergebnisse, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Oberlacher Straße auf 30 km/h reduziert. Die entsprechende Beschilderung wurde bereits angeordnet und wird voraussichtlich noch in dieser Woche umgesetzt. Mit dieser Maßnahme ändert sich auch die Vorfahrtsregelung. Wie an allen Tempo-30-Zonen gilt dann „Rechts-vor-Links“. Auch hierauf wird mit entsprechenden Hinweisschildern aufmerksam gemacht. Neben der Lärmreduzierung soll durch die 30 km/h-Regelung auch die Verkehrssicherheit von Radfahrern erhöht werden. Durch den deutlich langsameren Überholvorgang, wird das Unfallrisiko minimiert.
Im Zuge der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes der Stadt Lampertheim sind weitere Maßnahmen geplant. So bereitet der Fachdienst Verkehr derzeit die Einrichtung einer Tempo-30-Zone im Bereich der Wilhelmstraße vor. Speziell im Abschnitt zwischen der Emilienstraße und der Eleonorenstraße ist diese Maßnahme notwendig, da hier viele Einzelhändler, Arztpraxen und Servicedienstleister ansässig sind. Die Einkäufe werden in diesem Bereich zum Großteil mit dem Fahrrad erledigt. Im Fokus der künftigen Planung stehen daher verkehrsberuhigende und fahrradfreundliche Maßnahmen wie beispielsweise zusätzliche Fahrradabstellmöglichkeiten.
Generell sichtet der Fachdienst Verkehr derzeit die Ergebnisse und Vorschläge des Radverkehrskonzeptes und stellt eine Prioritätenliste für die Umsetzung auf. Für die nahezu 60 vorgeschlagenen Maßnahmen sind demnach auch schon für den Haushalt 2018 und in den folgenden Jahren entsprechende finanzielle Mittel vorgesehen. zg