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  • Mo., 18. Juli 2016, 10:00 Uhr
    alla hopp!-Anlage ist tabu für Hunde, Stadt findet eine gute Lösung

    Pfötchenweg für Vierbeiner

    Irgendwann teilt sich der Weg, die Schilder zeigen den Hundebesitzern in welcher Richtung es für sie weiter geht: links herum Richtung Rathaus ist für den Vierbeiner tabu, rechts herum führt der Pfötchenweg am Alten-und Pflegeheim St. Elisabeth vorbei. Bürgermeisterin Barbara Schader macht deutlich: Tütchen nicht vergessen! Fotos: Eva Wiegand


    BÜRSTADT – Hunde sind in der alla-hopp!-Anlage verboten, am Freitag gab Bürgermeisterin Barbara Schader allerdings den Weg frei für einen ausgewiesenen Pfötchenweg, der ab sofort von Hundebesitzern und ihren Vierbeiern genutzt werden kann. Dieser führt am Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth vorbei und wurde mit Unterstützung von Malteser-Rüde Eyko vorgestellt. Dessen Herrchen, Susanne Benz, war früher öfter im Bürgerhaus Park mit ihrem Vierbeiner unterwegs. Sie freut sich, nun immer noch einen gemütlichen Hundespaziergang machen zu können. "Auf dem Pfötchenweg können die Hundebesitzer eine große Runde quer durch die Anlage drehen und haben auch Einblick in das Geschehen", zeigte sich Edith Held vom Bürstädter Ordnungsamt von der gefundenen Lösung begeistert, auch Sitzgelegenheiten gibt es am Ende des Weges für die Hundehalter. Der Pfötchenweg ist seit der letzten Woche mit kleinen Schildern klar gekennzeichnet, außerdem gibt es vier neue „Dogstationen“ zu den bereits vorhandenen Tütenspendern, die Hundehalter mit Tütchen für die Hinterlassenschaften der Vierbeiner versorgen, damit diese sachgerecht entsorgt werden können – schließlich soll die Anlage sauber bleiben. Anlass für das Hundeverbot auf der Anlage, so informierte Schader, seien hygienische Gründe. "Wir haben viele Gespräche geführt und den Hundebesitzern erklärt, dass die Menschen hier auf dem Rasen mit ihren Decken sitzen, Kinder laufen barfuß herum", erklärte Schader und appellierte an die Vernunft der Hundebesitzer, Rücksicht zu nehmen. Um das Verbot zu unterstreichen, hat das Stadtparlament mit der Gefahrenabwehrverodnung einen Bußgeldkatalog beschlossen und veröffentlicht. Demnach zahlen Hundebesitzer für ihren Vierbeiner, der auf der Anlage geführt wird ein Bußgeld von 30 Euro, ein Hund ohne Aufsicht im Parkbereich kostet den Besitzer schon 50 Euro. Außerdem besteht Leinenpflicht. Ein Hund der nicht an der Leine geführt wird, kostet den Hundehalter 25 Euro. „Die alla-hopp-Anlage ist ein Wert der kostbar ist, Vandalismus wollen wir hier nicht haben und manche merken es eben nur über ihren Geldbeutel“, so Schader, deshalb habe man keine Hülle geschaffen, sondern mit den Bußgeldern klare Zeichen gesendet. Daher werden in Zukunft auch verstärkt Kontrollen durchgeführt. Eva Wiegand

     

    Info: Bußgelder in der Übersicht:

    Hund freilaufend ohne Aufsicht/Straßen/Parkbereich 50 Euro

    Hunde auf Spielplätzen/Rasenflächen/Anpflanzungen und alla-hopp-Anlage 30 Euro Hund ohne Leine in leinenpflichtigen Anlagen (Beethovenplatz, Naturoase, Jahngedenkplatz, Flur 21, Chausseeallee, Haltestellen, Freizeitkicker, Platz der d. Einheit, Bahnhofsallee, Grünstreifen Sonneneck 1, Parkanlage Sonneneck 3, Schulhöfe, unmittelbare Nähe Kiga und Spielplätze) 25 Euro

    Hundekot nicht entfernt Straßenbereich 30 Euro

    Hundekot nicht entfernt auf öffentlichen Plätzen 50 Euro

    Hundekot nicht entfernt auf Spielplätzen/alla-hopp Anlage 60 Euro

    Missbräuchliche Nutzung von Grünanlagen/alla-hopp Park 50 Euro

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