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  • Mi., 23. September 2020, 19:24 Uhr
    FREIE WÄHLER: Wahl des Ersten Stadtrates in Lampertheim sollte nach Kommunalwahl stattfinden

    „Politische Macht um jeden Preis”

    LAMPERTHEIM – „Wenige Wochen vor dem Kommunalwahltermin einen neuen hauptamtlichen Stadtrat zu installieren, spricht Bände über das Verantwortungsbewusstsein der Lampertheimer Koalition aus SPD und FDP. Den Vorschlag, die Stadtratswahl auf einen Termin nach der Kommunalwahl zu verschieben, unterstützen wir ausdrücklich“, kritisiert Walter Öhlenschläger, Kreisvorsitzender der Freien Wähler, das Vorhaben von SPD und FDP. Am 14.03. 2021 entscheiden die Bürgerinnen und Bürger wer zukünftig in Lampertheim politische Verantwortung tragen soll. Was wenn es dabei zu veränderten politischen Mehrheiten kommt? Es wäre nicht unüblich, wenn der frisch installierte Stadtrat dann wieder abgewählt und einem Kandidaten dieser neuen Mehrheit Platz machen müsste. Die Kreis-Koalition aus CDU und SPD hat dies mit der Abwahl des Kreisbeigeordneten Schimpf im Sommer 2016 vorgemacht. Die Lohnkosten bis zum offiziellen Ende der offiziellen Amtszeit von Schimpf musste der Steuerzahler trotzdem zahlen. Scheinbar spiele Geld auch für manche Akteure in der Kommunalpolitik keine Rolle, solange es um den Erhalt der politischen Macht gehe.

    Gleichzeitig erinnern die Freien Wähler an ihre Vorschläge aus früheren Jahren, die Amtszeiten von Bürgermeistern und ihrer Vertreter an die Wahlperioden der Kommunalwahlperioden anzupassen. Die Amtszeit der Bürgermeister beträgt in Hessen sechs Jahre, während die Wahlperiode der Kommunalwahlen lediglich fünf Jahre dauert. In Bayern gilt für beides sechs Jahre. Separate Bürgermeisterwahlen würden dadurch entfallen, was schon alleine eine deutliche finanzielle aber auch eine personelle Entlastung mit sich bringen würde. Außerdem würde die Lähmung und Neusortierung der Kommunalparlamente wegfallen, wie sie derzeit alle fünf Jahre zu beobachten ist. Neuen Mehrheiten nach erfolgter Wahl könnte somit problemlos Rechnung getragen werden. Außerdem entstünden keine Mehrkosten aufgrund vorzeitig abberufender hauptamtlicher Stadträte bzw. Beigeordneter. „Die Pöstchenschieberei zu Lasten der Steuerzahler hätte damit ein Ende“, formuliert Walter Öhlenschläger abschließend. zg

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