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  • Di., 05. September 2017, 12:49 Uhr
    Möglichkeit zur Wahl für Betroffene mit Personalausweis möglich

    Probleme bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

    LAMPERTHEIM – Nach Informationen der Stadtverwaltung gab es bei der Zustellung der Wahlbenachrichtigungen zur Bundestagswahl 2017 Probleme beim Dienstleister, der Deutschen Post AG. Demnach haben einige Haushalte in der Kernstadt sowie den Stadtteilen keine Wahlbenachrichtigungen erhalten. Dies hätte bis 3. September erfolgen müssen. Für diesen Umstand entschuldigt sich die Stadtverwaltung bei allen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass das Problem beim Verteilungsdienstleister liegt.
    Die Stadtverwaltung sieht sich in der Pflicht darüber zu informieren, dass Bürgerinnen und Bürger, denen keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, trotzdem am 24. September 2017 an der Bundestagswahl teilnehmen können. Unter Vorlage eines gültigen Personalausweises kann jeder im zugewiesenen Wahlraum seine zwei Stimmen abgeben. Sollte der Wahlraum unbekannt sein, kann dieser beim Wahlbüro der Verwaltung, Herrn Frank Schollenberger telefonisch unter 06206/935-264 oder Herrn Timo Zeumer unter 06206/935-164 abgefragt werden. Sollten Bürgerinnen und Bürger per Briefwahl abstimmen wollen, so ist dies Online möglich. Die dazu nötigen Informationen zum Wahlbezirk sowie der Wählerverzeichnisnummer können ebenfalls bei Herrn Schollenberger abgefragt werden. Den Link zur Online-Beantragung finden Sie auf www.lampertheim.de im Reiter „Bürgerservice & Rathaus“ unter der Kategorie „Politik“ bei Bundestagswahlen 2017. zg

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