Mi., 28. April 2021, 11:12 Uhr
ZAKB: Worauf Bürgerinnen und Bürger bei der Abfallentsorgung in der Corona-Pandemie achten müssen
Regeln zum Umgang mit Corona-Abfällen
HÜTTENFELD – In der Corona-Pandemie fallen auch in privaten Haushalten viele Abfälle an, die für die meisten Bürgerinnen und Bürger gewöhnlich nicht zu ihrem Alltag gehören. Doch wie entsorgt man Masken, Schnelltests und Co. richtig? Und worauf müssen Menschen in Quarantäne achten? Der Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße (ZAKB) gibt Antworten.
Nicht lose in die Tonne
Grundsätzlich gilt: Alle Corona-bedingten Abfälle wie Masken, Schnelltests, Desinfektionstücher oder Einweghandschuhe dürfen nicht lose, sondern müssen in einem verschlossenen Beutel als Restabfall entsorgt werden. Wer seinen Hausmüll bereits in einem Kunststoffsack sammelt und diesen zugeknotet in die schwarze Tonne wirft, kann sich also weiterhin wie gewohnt verhalten.
Alles in einen Sack
Sollten sich Bürgerinnen und Bürger in Quarantäne befinden, müssen sämtliche Abfälle, die kontaminiert sein könnten, in stabilen, möglichst reißfesten Säcken über den Restabfall entsorgt werden. Dies gilt ohnehin für Taschentücher, Schutzkleidung sowie Abfälle aus Desinfektionsmaßnahmen, aber auch für normalerweise zu trennende Abfälle wie Verpackungen und Küchenabfälle.
Altglas und Pfandflaschen sowie Elektroaltgeräte, Altbatterien und andere schadstoffhaltige Abfälle dürfen allerdings nicht über die schwarze Tonne entsorgt werden. Es wird empfohlen, diese Abfälle bis zur Aufhebung der Quarantäne im Haushalt zu sammeln und dann den gewohnten Entsorgungswegen zuzuführen. zg