STATISTIK: Aufteilung nach Altersgruppen und Geschlecht soll Aufschluss über das Wahlverhalten der Wähler geben
Repräsentative Wahlbezirke bei der Landtagswahl 2023 festgelegt
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LAMPERTHEIM – Im Rahmen der Landtagswahl 2023 am 8. Oktober wird in zwei Wahlbezirken der Stadt Lampertheim die Wahl nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt (repräsentative Wahlstatistik). Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über das Wahlverhalten der hessischen Wählerinnen und Wähler, genauer über die Wahlbeteiligung und Stimmabgabe. So können die Wahlergebnisse nach Alter und Geschlecht ausgewertet werden. Für die repräsentative Wahlstatistik der Landtagswahl 2023 wurden aus allen hessischen Wahlbezirken 116 Urnen- und 78 Briefwahlbezirke zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von etwa drei Prozent aller hessischen Wahlbezirke. Dabei wird die Zahl aller Wahlberechtigten in den ausgewählten Wahlbezirken in der repräsentativen Wahlstatistik erfasst. Die Auswahl erfolgt durch den Landeswahlleiter in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt.
In Lampertheim wurden der Wahlbezirk 00006 – Goetheschule II sowie der Briefwahlbezirk 90025 – Briefwahl V für die Wahl nach Altersgruppen und Geschlecht ausgewählt. Im Briefwahlbezirk V werden die Briefwähler aus den folgenden Wahlbezirken ausgewertet: 0010 – KITA Guldenweg, 0011 – Städt. Bauhof (Gärtner) und 0012 – Kinderkrippe Zauberwald.
Im Zuge der Datenerhebung werden in den Stichprobenwahlbezirken die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen Stimmzettel ausgewertet und Angaben zum Geschlecht und zur Altersgruppe der Wahlberechtigten erfasst. Darüber hinaus werden keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben. Um Daten über die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler zu ermitteln, sind die amtlichen Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken im oberen Bereich mit einem sogenannten Unterscheidungsaufdruck versehen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ermöglicht eine Differenzierung der Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen. Um die Auszählung der Stimmzettel zu vereinfachen, wird dabei neben der Geschlechts- und Altersangabe ein Großbuchstabe beigefügt:
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1999 bis 2005A
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1989 bis 1998B
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1979 bis 1988C
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1964 bis 1978D
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1954 bis 1963E
männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1953 und früherF
weiblich, geboren 1999 bis 2005G
weiblich, geboren 1989 bis 1998H
weiblich, geboren 1979 bis 1988I
weiblich, geboren 1964 bis 1978K
weiblich, geboren 1954 bis 1963L
weiblich, geboren 1953 und früherM
Der Aufdruck ist keiner Einzelperson zugeordnet und lässt daher keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Wählerinnen und Wähler zu. Die Erfassung der Wahlbeteiligung nach Alter und Geschlecht erfolgt durch die Auswertung der Wählerverzeichnisse der ausgewählten Wahlbezirke. Dazu wird die Zahl der Wahlberechtigten ermittelt, für die im Wählerverzeichnis ein Stimmabgabevermerk eingetragen ist, und der Gesamtzahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks gegenübergestellt. Die Wahlbeteiligung wird dabei für beide Geschlechtergruppen nach zehn Geburtsjahresgruppen ausgewertet:
Geburtsjahresgruppe:Altersgruppe in Jahren:
2003 – 2005unter 21
1999 – 200221 – 24
1994 – 199825 – 29
1989 – 199330 – 34
1984 – 198835 – 39
1979 – 198340 – 44
1974 – 197845 – 49
1964 – 197350 – 59
1954 – 196360 – 69
1953 oder früher70 oder älter
Die Rechtsgrundlagen zur Durchführung und Ermittlung der repräsentativen Wahlstatistik finden sich in § 48 Absatz 2 des Landtagswahlgesetzes sowie § 72 der Landeswahlordnung. Die betroffenen Wählerinnen und Wähler werden durch einen Aushang im Wahllokal bzw. durch einen mit den Briefwahlunterlagen übersandten Flyer informiert. Die Wahlvorstände in den Auswahlbezirken erhalten im Rahmen einer Schulung für Wahlhelfende alle notwendigen Informationen über die Durchführung und Ermittlung der repräsentativen Wahlstatistik. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamtes unter der Rufnummer 06206 935-500 oder per E-Mail an wahlen@lampertheim.de gerne zur Verfügung. zg