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  • Fr., 01. September 2023, 12:57 Uhr
    STATISTIK: Aufteilung nach Altersgruppen und Geschlecht soll Aufschluss über das Wahlverhalten der Wähler geben 

    Repräsentative Wahlbezirke bei der Landtagswahl 2023 festgelegt

    Foto: Pixabay.com


    LAMPERTHEIM – Im Rahmen der Landtagswahl 2023 am 8. Oktober wird in zwei Wahlbezirken der Stadt Lampertheim die Wahl nach Altersgruppen und Geschlecht durchgeführt (repräsentative Wahlstatistik). Die repräsentative Wahlstatistik gibt Aufschluss über das Wahlverhalten der hessischen Wählerinnen und Wähler, genauer über die Wahlbeteiligung und Stimmabgabe. So können die Wahlergebnisse nach Alter und Geschlecht ausgewertet werden. Für die repräsentative Wahlstatistik der Landtagswahl 2023 wurden aus allen hessischen Wahlbezirken 116 Urnen- und 78 Briefwahlbezirke zufällig ausgewählt. Dies entspricht einem Anteil von etwa drei Prozent aller hessischen Wahlbezirke. Dabei wird die Zahl aller Wahlberechtigten in den ausgewählten Wahlbezirken in der repräsentativen Wahlstatistik erfasst. Die Auswahl erfolgt durch den Landeswahlleiter in Zusammenarbeit mit dem Hessischen Statistischen Landesamt. 

    In Lampertheim wurden der Wahlbezirk 00006 – Goetheschule II sowie der Briefwahlbezirk 90025 – Briefwahl V für die Wahl nach Altersgruppen und Geschlecht ausgewählt. Im Briefwahlbezirk V werden die Briefwähler aus den folgenden Wahlbezirken ausgewertet: 0010 – KITA Guldenweg, 0011 – Städt. Bauhof (Gärtner) und 0012 – Kinderkrippe Zauberwald.

    Im Zuge der Datenerhebung werden in den Stichprobenwahlbezirken die Wählerverzeichnisse und die abgegebenen Stimmzettel ausgewertet und Angaben zum Geschlecht und zur Altersgruppe der Wahlberechtigten erfasst. Darüber hinaus werden keine weiteren personenbezogenen Daten erhoben. Um Daten über die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler zu ermitteln, sind die amtlichen Stimmzettel in den ausgewählten Wahlbezirken im oberen Bereich mit einem sogenannten Unterscheidungsaufdruck versehen. Dieser Unterscheidungsaufdruck ermöglicht eine Differenzierung der Stimmabgabe nach Geschlecht und Altersgruppen. Um die Auszählung der Stimmzettel zu vereinfachen, wird dabei neben der Geschlechts- und Altersangabe ein Großbuchstabe beigefügt:

    männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1999 bis 2005 A

    männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1989 bis 1998 B

    männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1979 bis 1988 C

    männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1964 bis 1978 D

    männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1954 bis 1963 E

    männlich, divers oder ohne Angabe im Geburtenregister, geboren 1953 und früher F

    weiblich, geboren 1999 bis 2005 G

    weiblich, geboren 1989 bis 1998 H

    weiblich, geboren 1979 bis 1988 I

    weiblich, geboren 1964 bis 1978 K

    weiblich, geboren 1954 bis 1963 L

    weiblich, geboren 1953 und früher M

    Der Aufdruck ist keiner Einzelperson zugeordnet und lässt daher keinen Rückschluss auf die Stimmabgabe einzelner Wählerinnen und Wähler zu. Die Erfassung der Wahlbeteiligung nach Alter und Geschlecht erfolgt durch die Auswertung der Wählerverzeichnisse der ausgewählten Wahlbezirke. Dazu wird die Zahl der Wahlberechtigten ermittelt, für die im Wählerverzeichnis ein Stimmabgabevermerk eingetragen ist, und der Gesamtzahl der Wahlberechtigten des Wahlbezirks gegenübergestellt. Die Wahlbeteiligung wird dabei für beide Geschlechtergruppen nach zehn Geburtsjahresgruppen ausgewertet:

    Geburtsjahresgruppe: Altersgruppe in Jahren:

    2003 – 2005 unter 21

    1999 – 2002 21 – 24

    1994 – 1998 25 – 29

    1989 – 1993 30 – 34

    1984 – 1988 35 – 39

    1979 – 1983 40 – 44

    1974 – 1978 45 – 49

    1964 – 1973 50 – 59

    1954 – 1963 60 – 69

    1953 oder früher 70 oder älter

    Die Rechtsgrundlagen zur Durchführung und Ermittlung der repräsentativen Wahlstatistik finden sich in § 48 Absatz 2 des Landtagswahlgesetzes sowie § 72 der Landeswahlordnung. Die betroffenen Wählerinnen und Wähler werden durch einen Aushang im Wahllokal bzw. durch einen mit den Briefwahlunterlagen übersandten Flyer informiert. Die Wahlvorstände in den Auswahlbezirken erhalten im Rahmen einer Schulung für Wahlhelfende alle notwendigen Informationen über die Durchführung und Ermittlung der repräsentativen Wahlstatistik. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Wahlamtes unter der Rufnummer 06206 935-500 oder per E-Mail an wahlen@lampertheim.de gerne zur Verfügung. zg

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