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  • Mo., 02. November 2020, 09:22 Uhr
    CASTORTRANSPORT: Umladung für den Bahntransport in Nordenham / Grenzwerte werden weit unterschritten 

    Rückführungstransport aus England erreicht Deutschland 

    BIBLIS – Heute am frühen Morgen hat die „Pacific Grebe“, ein englisches Spezialschiff für den Transport radioaktiver Materialien, planmäßig den norddeutschen Hafen Nordenham erreicht. Dort werden nun die sechs Behälter vom Typ CASTOR® HAW28M mit radioaktiven Abfällen aus der Wiederaufarbeitung deutscher Brennelemente im englischen Sellafield für den Weitertransport ins bundeseigene Zwischenlager in Biblis vom Schiff auf Eisenbahnwaggons umgeladen. 

    Der Zug mit den sechs Waggons mit den CASTOR®-Behältern wird anschließend direkt bis nach Biblis fahren, wo er über das dem Zwischenlagerbetreiber BGZ Gesellschaft für Zwischenlagerung mbH gehörende Anschlussgleis bis in unmittelbare Nähe des Zwischenlagergebäudes rangieren kann. Dort werden die Behälter abgeladen und in das Zwischenlagergebäude gebracht, wo sie vorbereitet und eingelagert werden. 

    Erneute Messungen an allen Behältern 

    Im Rahmen der Umladung am Hafen werden von Sachverständigen erneut Messungen an allen sechs beladenen Waggons durchgeführt, um sicherzustellen, dass der gesetzlich vorgegebene Grenzwert für die Ortsdosisleistung („Strahlung“) während des Bahntransports zuverlässig eingehalten wird. Diese ergänzen die bereits in Sellafield an den beladenen Behältern durchgeführten Messungen, die die Voraussetzung für Genehmigung und Durchführung des Transports waren. 

    Diese Messungen hatten ergeben, dass der gesetzliche Grenzwert von 100 μSv/h („Mikrosievert pro Stunde“) für die Ortsdosisleistung (ODL) in 2 Metern Abstand von der Außenfläche des Transportfahrzeugs, also des Eisenbahnwaggons, weit unterschritten wird: Der höchste in diesem Abstand gemessene Wert liegt bei 26 μSv/h, der Mittelwert der Dosisleistung aller Behälter in 2 Metern Abstand von der Fahrzeugaußenfläche liegt für die aktuelle Rückführungskampagne bei ca. 21 μSv/h – also weniger als ein Viertel des höchstens erlaubten Wertes. zg

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