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  • Mo., 17. April 2023, 11:50 Uhr
    GEMEINDE GROSS-ROHRHEIM: Informationen zu Angebot am 5. Mai

    Sammlung von Sondermüll-Kleinmengen 

    GROSS-ROHRHEIM – Der Kreis Bergstraße führt wieder die Sondermüll-Kleinmengensammlung durch. Sie ist kostenlos und wendet sich an alle privaten Haushalte und Kleingewerbe-Betriebe. Ein Spezialfahrzeug wird am Freitag, 5. Mai, in Groß-Rohrheim in der Zeit von 15.30 bis 16.15 Uhr in der Richard-Wagner-Straße 25 / Katholische Kirche und von 16.45 bis 17.30 Uhr auf dem Parkplatz der Bürgerhalle, Jahnstraße 9, zur Aufnahme der Sonderabfälle bereitstehen.

    „Wir bitten alle Groß-Rohrheimer Einwohner von der Möglichkeit der Sondermüllentsorgung Gebrauch zu machen und die nachfolgenden Hinweise zu beachten”, so die Gemeindeverwaltung: Wie der Zweckverband mitteilt, dient die Aktion insbesondere dem Einsammeln von Düngemittel, ölverschmutzten Betriebsmitteln, Fotochemikalien (Fixierer, Entwickler), Haushaltsreinigern, PCB-haltige Lampenkondensatoren, nur Privatanlieferung (Einzelgewicht max. 1 Kilogramm, Abgabemenge maximal 10  Kilogramm), Holzschutzmittel, Pflanzenschutzmittel, Imprägniermittel, Pinselreiniger, Insektenschutzmittel, Rostschutzmittel, Kalkentferner, Quecksilberthermometer/-schalter, Kosmetika (fest und flüssig trennen), Säuren, Laugen, Laborchemikalien (fest und flüssig trennen), Spachtelmasse, Lacke und Farben (keine Dispersionsfarben), Spraydosen, Leim- und Klebemittel, Verdünner, Lösungsmittel und WC-Reiniger.

    Von der Einsammlung sind ausgeschlossen chemische Kampfstoffe (Kampfmittelräumdienst 06151/12-0), Gasflaschen (Verkaufsstelle), Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen (Elektrohandel oder Sammelstellen des ZAKB), Munition (Kampfmittelräumdienst) und radioaktive Stoffe (Landessammelstelle für radioaktive Stoffe).

    Bitte unbedingt beachten: Maximale Gebindegröße 20 Kilogramm bzw. 20 Liter. Maximale Anliefermenge 100 Kilogramm bzw. 100 Liter. Bei Anlieferung von Kleingebinden maximal 50 Stück (Laborchemikaliengröße max. 500 Gramm oder 500 ml). Bei Anlieferung durch Apotheken bitte die Chemikalien gelistet und nach organisch und anorganisch getrennt dem Fachpersonal übergeben. Reaktive Stoffe wie Klasse 4.2, 4.3, 5.1, 5.2 müssen separat gelistet oder das Fachpersonal gesondert darauf hingewiesen werden. Gefährliche Abfälle verschiedener Art nicht zusammenschütten oder vermischen. Unnötige Verpackungen vermeiden (z.B. Lackreste einer Art zusammenschütten, leere Gebinde zum Restabfall, Verpackungen entfernen solche aus Papier über die Papiertonne und solche aus Kunststoff über den Gelben Sack entsorgen. Gefährliche Abfälle nicht irgendwo abstellen, sondern ausschließlich dem Fachpersonal übergeben! Dispersionsfarben (Wand- und Fassadenfarben) sowie Kleber und Leime auf Wasserbasis gehören nicht zu den gefährlichen Abfällen. Sie sind zusammen mit dem Restabfall zu entsorgen. Zwingende Voraussetzung ist, dass die Farben sich in festem Materialzustand befinden. Flüssige und pastöse Farbenreste sind durch Verrühren mit Bindemittel wie Zementpulver oder Gips vor Eingabe in die Mülltonne komplett zu verfestigen. Altmedikamente gehören nicht zu den gefährlichen Abfällen. Sie sind zusammen mit dem Restabfall zu entsorgen. Lacke (auf Lösemittelbasis) sind auf jeden Fall als gefährliche Abfälle über das Umweltmobil  zu entsorgen und dürfen nicht in den Restabfall gegeben werden. Verkaufsstellen für Motoren- und Getriebeöle sind laut § 8 Altölverordnung gesetzlich verpflichtet Altöle bis zu der im Einzelfall abgegebenen Menge kostenlos zurückzunehmen. Beim Kauf des Öls wird die Entsorgungsgebühr bereits mit bezahlt.

    Sollten Sie noch Fragen zur Sonderabfall-Kleinmengensammlung haben, wenden Sie sich bitte an den ZAKB Zweckverband Abfallwirtschaft Kreis Bergstraße, Telefon 06256/851-155. zg

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