
LAMPERTHEIM – Seit dem Wegzug einer Großpraxis hat sich die Parksituation in der Lampertheimer Moltkestraße komplett entspannt. Die Stadt hob 2025 nach dem Beschluss des Magistrats die Gebühr für den Bewohnerparkausweis drastisch um 300 Prozent von 20 auf 80 Euro jährlich an. Die Bewohner widersprechen der angeblich noch bestehenden Notwendigkeit und es regt sich Unmut. Im kollektiven Nachbarschaftsprotest stellt man sich zudem die Frage, ob die vorhandene Parkraumbewirtschaftung überhaupt erforderlich ist.
Dabei sah die Welt in der Moltkestraße bis Ende 2025 noch anders aus. In der Hausnummer 2 bestand eine Gemeinschaftspraxis mit mehreren Fachärzten. Mit einem täglichen Patientenaufkommen von schätzungsweise 120 bis 180 Personen, von denen viele mobil beeinträchtigt waren, waren 15 bis 25 Parkplätze im direkten Umkreis dauerhaft blockiert. Suchverkehr und enge Parksituationen waren an der Tagesordnung. Doch mit dem Umzug der Praxis in das neue Ärztehaus in der Ringstraße hat sich die Lage schlagartig und grundlegend geändert. „Seit dem Auszug der Praxis existiert hier kein Parkdruck mehr“, berichten die Anwohner. „Es ist uns Bürgern nicht vermittelbar, warum wir nun fast das Vierfache für ein Instrument zahlen sollen, das überhaupt keine ordnende Funktion mehr erfüllt.“ Aktuelle Fotodokumentationen der Anwohner belegen das eindrücklich: Die Straße ist oft zu großen Teilen „unbeparkt“.
Die verkehrsbehördliche Anordnung der Stadt basiert wohl noch auf einem Parkraumkonzept eines Planungsbüros aus 2021. Doch dieses Gutachten bildet die Realität des Jahres 2026 nicht mehr ab. Der strukturelle Wandel – allen voran der Wegzug der Großpraxis und der seit Jahren spürbare Schwund an Einkaufsmöglichkeiten in der Innenstadt – hat den Fremdparkerverkehr gegen Null reduziert. Nach § 45 StVO darf Bewohnerparken nur dort angeordnet werden, wo ein akuter, nachgewiesener Parkplatzmangel herrscht. Eine Beibehaltung der Zone „auf Vorrat“ oder basierend auf vagen Prognosen für eine eventuelle zukünftige Nutzung der alten Praxisräume, so ein Argument der Behörde, erscheint rechtlich unzulässig. Die Anwohner wittern hinter der drastischen Erhöhung eine reine „Fiskalmaßnahme zur Haushaltskonsolidierung“ auf dem Rücken der Bürger, ohne die Erforderlichkeit des Bewohnerparkens erneut zu prüfen. „35 Euro für zwei Jahre war der Ärger nicht wert. Nun reicht es jedoch“, sagen die Anwohner.
Besonders skurril wird es bei einer Begründung der Verkehrsbehörde: Diese führt auch die direkt gegenüberliegende kleine Postfiliale in der Ernst-Ludwig-Straße an, um den vermeintlichen Parkdruck in der gesamten Moltkestraße zu rechtfertigen. Doch dieses Argument entpuppt sich als reines Schreibtisch-Konstrukt. Die tägliche Realität zeigt nämlich das genaue Gegenteil: Kunden der Postfiliale fahren für ihre kurzen Erledigungen gerade nicht in die Moltkestraße hinein. Stattdessen parken und halten sie direkt vor dem Shop oder sogar in zweiter Reihe.
Der Druck aus der Nachbarschaft zeigt bereits erste Wirkung. Nachdem zahlreiche gleichlautende Beschwerden im Rathaus eingingen, reagierte das Büro von Bürgermeister Alexander Scholl. Das Büro teilte mit, dass man sich nun mit der Situation vor Ort auseinandersetze und die aktuelle Parkraumbewirtschaftung inklusive des Bewohnerparkens einer Überprüfung unterziehe. Die Moltkestraße bleibt am Ball, fordert die komplette Aufhebung der Bewohnerparkberechtigung und Parkscheibenpflicht und hofft auf die Einsicht der Behörde und auf Verständnis gegenüber den Bewohnern der Moltkestraße.
Steffen Heumann
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