Do., 29. August 2019, 10:41 Uhr
Schließung des Friedhofs Lampertheim-Mitte für Erdbestattungen
LAMPERTHEIM - Der Friedhof Lampertheim-Mitte wird mit Wirkung zum 1. Januar 2020 für weitere Erdbestattungen (Särge) geschlossen. Urnenbeisetzungen sind davon ausgeschlossen, diese können noch bis zum 31. Dezember 2024 erfolgen. Bei der Entscheidung für die Schließung von Erdbestattungen wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass seit der Einweihung des Waldfriedhofs im Stadtteil Neuschloß am 19.10.1984 eine Neuvergabe von Grabstätten auf dem Friedhof Lampertheim-Mitte nicht mehr möglich ist. Die Stadtverordnetenversammlung hat zudem in ihrer Sitzung am 15.11.1996 den Beschluss gefasst, dass eine Wiederbelegung des Friedhofs Lampertheim-Mitte nicht vorgenommen wird. Einzige Ausnahme ist die Neuvergabe von Nutzungs- / Verfügungsrechten an Nischenkammern in den Urnenstelen (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.06.2002). Der Erwerb von entsprechenden Verfügungsrechte im Sterbensfall ausschließlich an Einzelplätzen in den Nischenkammern der Urnenstelen ist jedoch noch bis zum Ablauf des 31.12.2024 möglich. Durch die Schließung werden weitere Erdbestattungen (Särge) ausgeschlossen. Die getroffene Entscheidung ist abschließend und für die Friedhofsnutzer verbindlich. Dem Einzelnen steht kein Rechtsanspruch auf Erhaltung des Friedhofs Lampertheim-Mitte und damit kein Widerspruchsrecht gegen die Schließung des Friedhofs zu. Die Schließung hat nicht die völlige Verwendungsfreiheit zur Folge, vielmehr bleiben der Friedhof und zunächst auch seine Einrichtungen erhalten. Der Friedhof bleibt weiterhin zum Besuch und zur Pflege der Grabstätten geöffnet. Vorhandene Grabstätten bleiben bis zum Ablauf der Ruhezeiten / Nutzungszeiten erhalten. Nach Ablauf aller Ruhezeiten / Nutzungszeiten wird der Friedhof Lampertheim-Mitte im Jahr 2045 friedhofsrechtlich entwidmet werden. Für Rückfragen steht der Fachdienst FD 10-1 Friedhofsverwaltung gerne zur Verfügung. zg