
LAMPERTHEIM – Sommer, Sonne, Sonnenschein, die Temperaturen steigen, ab ins Freibad. Der Sprung ins kühle Nass verspricht das pure Vergnügen. Aber nicht immer. Mensch und Natur fordern ihren Tribut. Die Biedensand Bäder machen da keine Ausnahme. Das Badpersonal stellt sich täglich den Herausforderungen, um Verunreinigungen zu entsorgen. Missgeschicke können passieren und sind im regulären Bäderbetrieb nicht außergewöhnlich. Unlängst herrschte unter Badegästen Verdruss wegen der Hinterlassenschaften der in der Umgebung ansässigen Nagetiere. „Immer öfter müssen wir uns durch die „Köttel“ im Schwimmerbecken unseren Weg bahnen“, ärgerte sich ein Frühschwimmer. Als Verursacher wurden zunächst Wasserratten vermutet. Schließlich konnten die in der Nachbarschaft siedelnden Nutria als „Täter“ identifiziert werden. „Wie lange soll dieser Zustand noch anhalten?“, wollten Schwimmbadnutzer wissen. Die zuständigen Stellen habe man informiert. Von weiteren Freibadbesuchen nehmen die Betroffenen aktuell Abstand. Als älterer Mensch wolle man die Gefahren, die von potentiellen Krankheitserregern ausgehen, nicht unterschätzen, so ein Argument. Da öffentliche Bäder strengen Richtlinie unterliegen, richtete der TiP Südhessen eine Anfrage an die Verwaltung, wie die Biedensand Bäder in Lampertheim eine einwandfreie Wasserqualität basierend auf der Einhaltung strenger Parameter gewährleisten, damit der Badespaß ihrer Gäste nicht getrübt wird.
Ist der Verwaltung das Problem der Verunreinigung bekannt?
Der Stadtverwaltung Lampertheim ist bekannt, dass es im Außenbereich vereinzelt zu Einträgen durch die Tierwelt kommen kann. Es handelt sich hierbei jedoch keineswegs um einen Dauerzustand, sondern um temporäre Ereignisse. Das Schwimmerbecken wird kontinuierlich mechanisch und chemisch gereinigt. Die täglichen Reinigungszyklen stellen sicher, dass Fremdkörper umgehend entfernt werden.
Was wurde/wird unternommen, um eine Verkotung durch „Wasserratten“/„Nutrias“ im Schwimmerbecken zu verhindern/reduzieren?
Es werden kontinuierlich wirksame und rechtlich zulässige Präventionsmaßnahmen geprüft. Hierzu stehen wir im engen Austausch mit den zuständigen Fachbehörden, insbesondere dem Gesundheitsamt und der Unteren Jagdbehörde des Kreises Bergstraße. Da es sich bei den Tieren um Nutrias handelt, müssen alle Maßnahmen im Einklang mit dem Natur- und Artenschutzrecht stehen. Eine Bejagung oder Vergrämung ist rechtlich engen Grenzen unterworfen, weshalb der Fokus primär auf der Optimierung der baulichen und mechanischen Barrieren liegt.
Wurde bzw. musste das Gesundheitsamt über den Sachverhalt informiert werden?
Das Gesundheitsamt des Kreises Bergstraße ist vollumfänglich in die Prozesse eingebunden. Die Thematik wurde unter anderem im Rahmen einer gemeinsamen Begehung vor Ort transparent besprochen und abgestimmt.
Kann durch Desinfektion & Filterung des Bäder-Teams die Keimbelastung auf ein solches Minimum reduziert werden, dass der Badebetrieb im Schwimmerbecken oder generell im Schwimmbad unbeeinflusst bleibt oder erfordern diese, gegebenenfalls weitergreifende Maßnahmen, auch eine temporäre Schließung von Becken?
Ja, die Sicherheit und Gesundheit unserer Badegäste hat zu jedem Zeitpunkt oberste Priorität. Die Wasserqualität wird mehrmals täglich durch das Bäder-Team kontrolliert. Zusätzlich erfolgen engmaschige, mikrobiologische Überprüfungen durch ein unabhängiges, zertifiziertes Fachlabor, dessen Ergebnisse direkt an das Gesundheitsamt übermittelt werden. Sämtliche Laborbefunde der laufenden Saison waren ohne Befund und bestätigen eine einwandfreie, den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Wasserqualität. Weitergehende Maßnahmen oder Schließungen waren zu keinem Zeitpunkt erforderlich.
Steffen Heumann
INFO: Hygiene im Schwimmbad: Jeder Badegast hat im Duschraum bzw. Durchschreitebecken vor Benutzung der Schwimmbecken eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Das Betriebspersonal kann eine Reinigung anordnen und ungeduschten Badegästen die Nutzung untersagen. Ferner wird der Eintrag von Schweiß, Kosmetika und Keimen in das Beckenwasser reduziert. Da Toiletten in ausreichender Anzahl zur Verfügung, sollte es auch vermeiden werden, ins Schwimmbecken zu urinieren. Urin im Chlorwasser reagiert mit Chlor und bildet Chloramine. Diese sind für einen stechenden „Schwimmbadgeruch“ verantwortlich. Gereizte Augen und Atembeschwerden können die Folge sein. Zudem können gesundheitsschädliche Stoffe entstehen. Für Kinder werden daher Schwimmwindeln in Einweg- und wiederverwendbaren Varianten empfohlen. Außerdem gilt: Kein Schwimmen bei Krankheit, sich Unwohl fühlen, mit offenen Wunden oder bei Durchfall.
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