Mo., 19. Februar 2018, 19:10 Uhr
Bewerbung bis 12. März 2018 möglich
Stadt Bürstadt sucht Schöffen
BÜRSTADT – Für die Wahlperiode von 2019 bis einschließlich 2023 sucht die Stadt Bürstadt interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt der Schöffen uns Jugendschöffen. Bis 12. März 2018 kann man sich beim Hauptamt der Stadt Bürstadt, Zimmer 208, um Aufnahme in die Vorschlagsliste bewerben.
Für den Bereich der Strafgerichte stellt die Stadt Bürstadt Vorschlagslisten auf. Diese werden dem Schöffenwahlausschuss übersandt.
Zum Schöffen oder Jugendschöffen kann jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in seiner Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist.
Für das Amt des Jugendschöffen sollte man darüber hinaus in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen.
Weitere Informationen können bei der Stadtverwaltung Bürstadt, Herrn Timo Spreng, telefonisch unter 06206/701237, eingeholt werden. zg