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  • Di., 07. Februar 2023, 09:51 Uhr
    EHRENAMT: Bewerbungen ab sofort möglich

    Stadt Bürstadt sucht Schöffen

    BÜRSTADT – Für die Wahlperiode von 2024 bis einschließlich 2028 sucht die Stadt Bürstadt interessierte Bürgerinnen und Bürger für das Amt der Schöffen / Jugendschöffen. Bis zum 25. Februar kann man sich beim Parl.-Büro der Stadt Bürstadt, Zimmer 208, um Aufnahme in die Vorschlagsliste für die Jugendschöffen bewerben. Für das Amt der Schöffen reicht es aus, sich bis zum 31. März 2023 zu bewerben.

    Für den Bereich der Strafgerichte stellt die Stadt Bürstadt Vorschlagslisten auf. Diese werden dem Schöffenwahlausschuss übersandt.

    Zum Schöffen oder Jugendschöffen kann jeder deutsche Staatsbürger im Alter zwischen 25 und 69 Jahren berufen werden, der zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagsliste in seiner Gemeinde wohnt und nicht wegen einer strafbaren Handlung zu mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. 

    Für das Amt des Jugendschöffen sollte man darüber hinaus in der Jugenderziehung über besondere Erfahrungen verfügen. Weitere Informationen können im Internet auf der Homepage www.schoeffenwahl.de oder bei der Stadtverwaltung Bürstadt, Herrn Timo Spreng, telefonisch unter 701237, eingeholt werden. zg

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