Do., 23. September 2021, 10:51 Uhr
WORKSHOP: Auftaktveranstaltung für kommunalen Aktionsplan Inklusion am 2. Oktober
Stadt Lampertheim möchte noch inklusiver werden
LAMPERTHEIM – Die Stadt Lampertheim möchte noch inklusiver werden. Aus diesem Grund findet am Samstag, 2. Oktober, von 11 bis 16.30 Uhr in der Zehntscheune, Römerstraße 51, der Auftaktworkshop für den kommunalen Aktionsplan Inklusion statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die an dem Prozess der Gestaltung einer inklusiveren Stadt teilnehmen möchten, sind herzlich eingeladen.
Auf die Begrüßung durch Bürgermeister Gottfried Störmer und den Ersten Stadtrat Marius Schmidt folgt ein 15-minütiger Impulsvortrag von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann (Uni Siegen) zur UN-Behindertenrechtskonvention und der Möglichkeit von Aktionsplänen. Im Anschluss daran wird es eine Podiumsdiskussion mit Prof. Dr. Kurt Jacobs (Inklusionsbeauftragter der Stadt Hofheim/Taunus) und Katja Lüke (Referentin für Inklusion, Deutscher Olympischer Sportbund) geben. Ab zirka 12.45 Uhr besteht die Möglichkeit des informellen Austauschs der Workshop-Teilnehmer sowie die Erarbeitung erster Visionen und Leitziele der Verschiedenen Handlungsfelder Wohnen, Arbeit und Beschäftigung, Bildung und lebenslanges Lernen, Sport, Freizeit und Kultur sowie Mobilität und Barrierefreiheit. Um zirka 13.45 Uhr folgt dann ein weiterer Impulsvortrag von Prof. Dr. Albrecht Rohrmann zum Aufbau eines Aktionsplanes und welche Visionen, Ziele und Maßnahmen dieser beinhalten sollte. Ab zirka 14 Uhr startet dann die Arbeit in den Arbeitsgruppen. Das Veranstaltungsende ist für 16.30 Uhr geplant.
Interessierte Bürgerinnen und Bürger sollten sich im Vorfeld bei der Stabstelle Soziales der Stadt Lampertheim, Herr Dexler, entweder telefonisch unter 06206/935-472 oder per E-Mail: andreas.dexler@lampertheim.de anmelden.
Für das Wohl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer während der Veranstaltung ist gesorgt.
Der Workshop findet unter Einhaltung der 3G-Regel statt. Das bedeutet, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer einen Impf- beziehungsweise Genesenennachweis oder ein negatives Testergebnis (Antigen-Schnelltest nicht älter als 24 Stunden / PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sowie ein gültiges Ausweisdokument vorzeigen müssen. zg