Di., 19. November 2019, 09:34 Uhr
Innerstädtische Verödung in der Nibelungenstraße vermeiden
Stadtverordnete einstimmig für Veränderungssperre
BÜRSTADT – Ein wichtiger Tagesordnungspunkt führte die Stadtverordneten letzte Woche zusammen – es ging um den Bebauungsplan „Nibelungenstraße B“, mit dem wegen bereits eingetretener unerwünschter Gewerbeentwicklung eine Veränderungssperre im Bereich zwischen Marktstraße und Beethovenplatz erlassen wurde. Einer innerstädtischen Verödung soll vorgebeugt werden. Im betreffenden Bereich der Nibelungenstraße sei eine starke Fluktuation in den geschäftlichen Belegungen zu beobachten, heißt es in der Beschlussvorlage. Eine Veränderungssperre bewirke, dass unerwünschte bauliche Nutzungen bereits während der Aufstellungsphase des Bebauungsplans wirkungsvoll begegnet werden könne. Zuvor schon hatte sich der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig für die Beschlussvorlage der Stadtverwaltung ausgesprochen, die auch im Plenum unverändert angenommen wurde. Das Thema konnte im Stadtparlament schnell abgeschlossen werden, nachdem Alexander Bauer (CDU) als stellvertretender Stadtverordnetenvorsitzender und Sitzungsleiter festgestellt hatte, dass es keine Wortmeldungen gab. Auch das Baugesetzbuch sieht bauleitplanerische Maßnahmen vor, mit denen die Kommunen ihre städtebauliche Entwicklung steuern wollen und sogar dazu verpflichtet sind, wie Bauamtsleiter Frank Lindemann in der Beschlussvorlage erklärte. Hannelore Nowacki