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  • Do., 18. Februar 2021, 13:07 Uhr
    KOMMUNALPOLITISCHES LEXIKON: Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums erklären weitere Begriffe 

    Stadtverordnete und Stadtverordnetenversammlung im Fokus

    Das „Kommunalpolitische Lexikon” der Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums erklärt anhand wichtiger Begriffe die kommunale Selbstverwaltung. Foto: oh


    HÜTTENFELD – Es ist ein besonderes Projekt zur politischen Bildung, welches allen Bürgerinnen und Bürgern die kommunale Selbstverwaltung transparenter und bestimmte politische Begriffe verständlicher machen soll: Unterstützt durch das „Bündnis für Demokratie“ in Lampertheim präsentieren die Politik- und Wirtschaft-Leistungskurse 12 und 13 und der Deutsch-Leistungskurs 12 des Litauischen Gymnasiums unter Leitung von Dr. Gabriele Hoffmann in einem „Kommunalpolitischen Lexikon“ jeden Samstag im TIP anhand wichtiger Begriffe rechtzeitig zur hessischen Kommunalwahl im März 2021 die kommunale Selbstverwaltung:

    Stadtverordnete 

    Die Gemeindevertreter, in einer Stadt „Stadtverordnete“, werden unmittelbar von den Bürgern einer Stadt, d. h. den wahlberechtigten Einwohnern gewählt. Die Wahlzeit beträgt fünf Jahre.

    Gemeindevertreter können Fraktionen bilden. Fraktionen werden zeitlich auf die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung, im Folgenden abgekürzt StVV) gebildet, es sind freiwillige Zusammenschlüsse von politisch gleichgesinnten Gemeindevertretern. Diese gehören in der Regel der gleichen Partei oder Wählergruppe an. Ihr Ziel ist es, die politische Willensbildung in der Gemeindevertretung gemeinsam vorzubereiten und dort durchzusetzen

    In Lampertheim gibt es zurzeit 4 Fraktionen.  Die „Sozialdemokratische Partei Deutschland“ (SPD) mit 19 Mitgliedern in der StVV und den Magistraten, die „Christdemokratische Union“ (CDU) mit 14 Mitgliedern in der StVV und den Magistraten, die „Freie Demokratische Partei“ (FDP) mit 7 Mitgliedern (+Magistrat) und die „Bündnis 90 Die Grünen“ mit 5 Mitgliedern (+Magistrat). 

    Gemeindevertreter, die dem Gemeindevorstand / dem Magistrat einer Stadt angehören (wie in Lampertheim der direkt durch die wahlberechtigten Bürger gewählte Bürgermeister, der von der Stadtverordnetenversammlung gewählte hauptamtliche Erster Stadtrat) sind nicht Stadtverordnete und verlieren ihren Sitz, wenn sie von der in den Magistrat also die Verwaltung „wechseln“ (z.Zt. 3 SPD, 2 CDU, 2 FDP, 1 Grüne).

    Die Gemeindevertreter/Stadtverordneten üben ihr Mandat ehrenamtlich aus. Eine Aufwandserstattung für die ehrenamtliche Arbeit ist durch eine Satzung geregelt (z.B. in Lampertheim durch die  „Satzung über die Entschädigung von Stadtverordneten, Ortsbeiratsmitglieder und ehrenamtlich Tätigen, amtlich bekannt gemacht am 23.06.2018“).

    Stadtverordnetenversammlung

    Die Gemeindevertretung, bei Städten Stadtverordnetenversammlung (StVV), ist das wichtigste Organ der Gemeinde (Stadt). In der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) wird sie ausdrücklich als das oberste Organ der Gemeinde bezeichnet. Da die Stadtverordneten alle 5 Jahre von den Bürgern durch die Kommunalwahl gewählt werden, sind sie die Repräsentanten der örtlichen wahlberechtigten Bevölkerung. Umgangssprachlich wird sie oft  auch „Stadtparlament“ genannt, obwohl die Gemeindevertretung natürlich kein Parlament, sondern Organ der Selbstverwaltungskörperschaft Gemeinde ist. Die StVV wählt in ihrer konstituierenden Sitzung ein Präsidium, was aus dem/r Stadtverordnetenvorsteher/in und dem/r Stellvertreter/in und den Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter besteht. Die Aufgabe des/r Stadtverordnetenvorsteher/in ist es, die Stadtverordnetenversammlung gegenüber den Bürgern und dem Magistrat zu vertreten. 

    Aufgabe der Stadtverordnetenversammlung ist es, die für die Gemeinden wichtigen Entscheidungen in Form von Beschlüssen zu treffen. Die StVV wählt und kontrolliert die politische Führung der Stadtverwaltung (außerdem den Bürgermeister, welcher in Direktwahlen gewählt wird), den Magistrat, setzt den Gemeindehaushalt fest und wählt die Beigeordneten wie z.B. in Lampertheim den Ersten Stadtrat als Mitglied des Magistrats. Die StVV ist für die Verabschiedung und die Änderung der Satzung einer Gemeinde (§5 HGO) zuständig. Die regelmäßig stattfindenden Sitzungen (mindestens alle 2 Monate) sind grundsätzlich öffentlich. Jede Gemeinde regelt ihre örtlichen Angelegenheiten in demokratischer Selbstverwaltung. Das betrifft beispielsweise den Bau von Kindertagesstätten oder von Feuerwehrgerätehäusern. Hier werden Argumente diskutiert, Kontroversen geführt und über entsprechende Anträge demokratisch abgestimmt. (weitere Informationen für Lampertheim: Geschäftsordnung  für die Stadtverordnetenversammlung, die Ausschüsse  und die Ortsbeiräte der Stadt Lampertheim v. 16.06.2018). Die StVV kann zur Beratung und/oder Beschlussfassung Ausschüsse bilden. Der Finanzausschuss ist ein Pflichtausschuss, andere Ausschüsse (Stadtentwicklungs-, Bau-, Sozialausschuss) können gebildet werden.

     

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