Do., 16. April 2020, 14:39 Uhr
Informationen der Stadtverwaltung zum Coronavirus in Lampertheim
Stadtverordnetenversammlung wird verlegt
Stadtverordnetenversammlung wird verlegt
Informationen der Stadtverwaltung zum Coronavirus in Lampertheim
LAMPERTHEIM –Aufgrund der aktuellen Entwicklungen rund um das Coronavirus in Lampertheim und der täglichen Bewertung durch den Pandemie-Stab der Stadtverwaltung, möchte dieser über den aktuellen Stand informieren.
Keine Gratulationsbesuche
Der Bürgermeister und seine Vertreter werden bis zum 3. Mai 2020 keine persönlichen Gratulationsbesuche vornehmen. Damit reagiert die Stadtverwaltung auf die bundesweite Verlängerung der Kontaktsperre.
Verlegung der Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung vom 24.04.2020 wird aufgrund der bundesweiten Verlängerung der Kontaktsperre auf Freitag, 8. Mai, um 19 Uhr verlegt. Der genaue Ort der Sitzung wird kurzfristig festgelegt. Bürgerinnen und Bürger sind zwar weiterhin zu den Sitzungen eingeladen, sollten aber genau abwägen, ob es derzeit zwingend erforderlich ist, sich die Sitzungen anzuschauen.
Empfehlung zum Tragen von Masken
Durch die schrittweise Öffnung von Einzelhandel und Schulen ist davon auszugehen, dass sich in den nächsten Wochen wieder mehr Menschen im öffentlichen Raum aufhalten. Dennoch besteht weiterhin ein Infektionsrisiko, welches die Bundesregierung mit der Verlängerung der Kontaktsperre bestätigt hat. „Es besteht zwar keine Maskenpflicht, dennoch empfehlen wir allen Bürgerinnen und Bürgern, die Haus oder Wohnung verlassen, einen Mund-Nase-Schutz zu tragen“, sagt Bürgermeister Gottfried Störmer. „Dabei ist es egal, ob es sich um eine OP-Maske, eine selbstgenähte Maske oder einen Gesichtsschutz aus Baumwolle handelt.“ Zwar schütze man mit dem Tragen einer Maske in erster Linie seine Mitmenschen, allerdings steige der Schutz der gesamten Bevölkerung, je mehr Menschen einen solchen Schutz tragen, so Störmer weiter. Auch die Bundesregierung empfiehlt das Tragen von Masken vor allem in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie beim Einkaufen.
Hilfe für Betreuung zu Hause
Erwerbstätige Sorgeberechtigte, die wegen der Betreuung ihrer Kinder vorübergehend nicht arbeiten können, haben einen Entschädigungsanspruch. Voraussetzung für den Entschädigungsanspruch ist, dass Sorgeberechtigte einen Verdienstausfall erleiden, der allein auf dem Umstand beruht, dass sie infolge der Schließung der Kita oder Schule ihre betreuungsbedürftigen Kinder selbst betreuen und ihrer Erwerbstätigkeit deswegen nicht nachgehen können. Kinder sind dann betreuungsbedürftig, wenn sie das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt es keine Altersgrenze. Alle weiterführenden Informationen sowie einen Link zum Antragsformular des Kreises Bergstraße gibt es unter: https://www.lampertheim.de/de/Coronavirus/Kinderbetreuung.php zg