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  • Sa., 14. März 2015, 23:53 Uhr
    Kraftwerk Biblis Block A: Zwei meldepflichtige Ereignisse ohne sicherheitstechnische Bedeutung

    Störung einer Zuluftklappe

    BIBLIS - Im abgeschalteten Block A des Kraftwerks Biblis ist es zu zwei meldepflichtigen Ereignissen ohne sicherheitstechnische Bedeutung gekommen. Beide Vorkommnisse wurden gemäß den deutschen Meldekriterien in die Kategorie N (Normal) eingestuft und der Behörde fristgerecht innerhalb von fünf Werktagen gemeldet. Nach der internationalen Skala zur Bewertung von Vorkommnissen (INES) sind beide der Stufe 0 (unterhalb der Skala = keine oder sehr geringe sicherheitstechnische Bedeutung) zuzuordnen. Eine Gefährdung des Personals, der Umgebung oder der Anlage war damit nicht verbunden.

    Am 8. März 2015 konnte im Rahmen einer routinemäßigen Funktionsprüfung eine Brandschutztür nicht ordnungsgemäß geschlossen werden. Ursache war ein Verkanten des Türflügels im Bodenbereich. Die Tür hat die Aufgabe verschiedene Raumbereiche im Anforderungsfall voneinander zu trennen. Der Fehler wurde kurzfristig behoben und die Funktionsfähigkeit der Tür wieder hergestellt.

    Am 10. März 2015 wurde von den automatischen Überwachungseinrichtungen eine Störung einer Zuluftklappe angezeigt. Mit diesen Klappen wird die Luftzufuhr der Räume geregelt, in denen sich die Notstromdiesel befinden. Bei einer routinemäßigen Funktionsprüfung konnte eine der insgesamt drei Zuluftklappen nicht ordnungsgemäß geöffnet werden. Da die beiden übrigen Klappen uneingeschränkt zur Verfügung standen, gab es keine Auwirkungen. Die Klappe steht derzeit offen und erfüllt so ihre Aufgabe. Die Ursachenklärung läuft. zg

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