
LAMPERTHEIM – Aufgrund eines Straßeneinbruchs in der Hagenstraße auf Höhe der Hausnummer 22, muss die Straße im Teilstück zwischen der Volkerstraße und der Burgunderstraße im Zeitraum vom 29. Juni bis voraussichtlich 10. Juli voll gesperrt werden. Da sich der Straßeneinbruch im Bereich der Fahrbahnmitte befindet, ist eine Vollsperrung aus Gründen der Verkehrssicherheit und zur Durchführung der erforderlichen Reparaturarbeiten unumgänglich. Die Stadt Lampertheim hat den Beginn der Baumaßnahme bewusst auf den Start der Sommerferien gelegt, um die Auswirkungen auf den Schulverkehr so gering wie möglich zu halten. Während der Bauzeit wird eine großräumige Umleitung eingerichtet. Diese dient zum einen der sicheren Führung des Linienbusverkehrs und zum anderen der Entlastung der angrenzenden Wohn- und Nebenstraßen vom zusätzlichen Durchgangsverkehr. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, der ausgeschilderten Umleitung zu folgen. Für den öffentlichen Personennahverkehr ergeben sich ebenfalls Änderungen: Die Haltestelle „Goetheschule“ kann während der Bauzeit nicht bedient werden. Fahrgäste werden gebeten, stattdessen die Haltestelle „Nibelungenplatz“ für den Ein- und Ausstieg zu nutzen.
Vollsperrung der Straße „In der Gewann“
Aufgrund der Errichtung eines Fertighauses mittels Autokrans muss die Straße „In der Gewann“ im Bereich der Hausnummer 14 im Teilstück zwischen dem Hollernweg und der Riesengasse in der Zeit vom 2. bis voraussichtlich 16. Juli voll gesperrt werden. Für die Montage des Fertighauses ist der Einsatz eines Autokrans erforderlich. Da dieser im öffentlichen Verkehrsraum aufgestellt werden muss und die gesamte Fahrbahnbreite in Anspruch nimmt, ist eine Durchfahrt während der Arbeiten nicht möglich. Eine Vollsperrung des betroffenen Straßenabschnitts ist daher aus Sicherheitsgründen unumgänglich. Anwohner können ihre Grundstücke – soweit möglich – bis zur Vollsperrung erreichen. Verkehrsteilnehmende werden gebeten, den gesperrten Bereich weiträumig zu umfahren. Die Stadt Lampertheim bittet alle Verkehrsteilnehmenden sowie die Anwohner um Verständnis für die mit den Baumaßnahmen verbundenen Einschränkungen. zg
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