Di., 22. Januar 2019, 09:57 Uhr
Bundesnetzagentur legt Korridor für ersten Abschnitt der Stromleitung „Ultranet“ fest
Trasse verläuft über Biblis, Bürstadt und Lampertheim
RIED – Die Bundesnetzagentur hat die Bundesfachplanung für den ersten Abschnitt der Stromleitung „Ultranet“ abgeschlossen und einen raum- und umweltverträglichen Trassenkorridor festgelegt. Die Entscheidung bezieht sich auf einen circa 60 Kilometer langen Leitungsabschnitt von Riedstadt in Hessen nach Mannheim-Wallstadt in Baden-Württemberg. Die Gleichstromverbindung soll weitestgehend auf bestehenden Freileitungsmasten mitgeführt werden – und verläuft auch durch Südhessen. Im Ried verläuft die Trasse unter anderem über Biblis, Bürstadt und Lampertheim.
Die Leitung ist vor allem deswegen erforderlich, um an der Küste produzierten Windstrom in den verbrauchsstarken Süden Deutschlands zu transportieren. Erstmals wird Gleich- und Wechselstrom mit einer Spannung von 380 Kilovolt auf denselben Masten übertragen. Für den Abschluss des Gesamtvorhabens „Ultranet“ müssen noch vier weitere Abschnitte von der Bundesnetzagentur genehmigt werden. Die Inbetriebnahme ist für das Jahr 2023 vorgesehen.
Trassenkorridor orientiert sich an bestehenden Leitungen
Nach umfassender Prüfung durch die Bundesnetzagentur orientiert sich der festgelegte Trassenkorridor am Verlauf von bereits bestehenden Stromleitungen. In diesem Trassenkorridor wird die spätere Leitung verlaufen. Bei der nun folgenden Planfeststellung wird deren genauer Verlauf festgelegt.
Die Bundesnetzagentur hatte im Laufe des Verfahrens zwei öffentliche Antragskonferenzen in Weinheim und Bingen sowie einen Erörterungstermin in Worms durchgeführt. Dazu gingen Hinweise von Behörden, Vereinigungen sowie von Bürgerinnen und Bürgern zu den erforderlichen Untersuchungen ein, die anschließend eingehend geprüft wurden. Auch hat die Bundesnetzagentur in Frage kommende Alternativen betrachtet. Allerdings konnte sich keine gegenüber dem vom zuständigen Übertragungsnetzbetreiber Amprion beantragten Trassenkorridor durchsetzen.
Weitere Beteiligung bei der Planfeststellung möglich
Mit Abschluss der Bundesfachplanung ist das Genehmigungsverfahren noch nicht beendet. Das nun folgende Planfeststellungsverfahren dient dazu, auf Basis der Bundesfachplanungsentscheidung den genauen Leitungsverlauf und die technische Realisierung der Stromleitung innerhalb des genehmigten Trassenkorridors festzulegen. Auch das Planfeststellungsverfahren wird nach Antragstellung durch den Übertragungsnetzbetreiber Amprion von der Bundesnetzagentur geführt. zg