KREIS BERGSTRASSE – Fallen Unterrichtsstunden aus, müssen Schulen eine Vertretung organisieren. Eine Möglichkeit ist, diese Vertretung über zusätzliches Personal im Rahmen der sogenannten Verlässlichen Schule (VSS) durch zugewiesene Mittel zu organisieren. Ziel ist es, regulären Unterricht zu gewährleisten. Auch wenn dies nicht immer ausgebildete Fachkräfte sind, entlasten sie das Kollegium doch ungemein, zumal der massive Lehrkräftemangel das Problem ohnehin verschärft.
Stand jetzt gilt diese Gewährleistung laut Schulgesetz für regulären Unterricht allerdings nur für Stunden am Vormittag. Nachmittagsunterricht ist aber heute schon Realität an vielen Schulen. Da inzwischen immer mehr Schulen in Ganztagsprofilen arbeiten und ab dem Schuljahr 2026/2027 ein Rechtsanspruch auf Ganztag besteht, erhöht sich der Anteil von Unterricht am Nachmittag immer weiter.
Auf Nachfrage des Gesamtpersonalrats Schule des Schulamtsbezirks Bergstraße/Odenwald, wie denn der verlässliche Unterricht im Nachmittagsbereich gewährleistet werden soll, kam eine ernüchternde Antwort: Es gibt im Schulgesetz hierzu bislang noch keine Regelung. Daher können keine Vertretungskräfte am Nachmittag eingesetzt werden. Das bedeutet letztlich, dass Unterricht am Nachmittag ausfallen muss oder es zu einer höheren Belastung von Lehrkräften in Form von Mehrarbeit und Erhöhung der Arbeitsleistung kommt.
Deshalb fordert der Gesamtpersonalrat den Kultusminister auf, diesen Missstand umgehend zu beheben, die entsprechenden Rechtslücken durch klare Regelungen zu schließen und Gelder sowie ausreichend Personal für Vertretungen (VSS) bereitzustellen. Nur so kann ein gleichwertiger Unterricht am Nachmittag stattfinden und Lehrkräfte werden nicht unnötig zusätzlich belastet. zg
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