Mo., 19. März 2018, 11:25 Uhr
FDP Lampertheim und Stadtverwaltung finden Konsens zur Konkretisierung von Bebauungsplänen
Verbesserungen für Bauherren im Neubaugebiet Rheinlüssen IV
HOFHEIM - In einem gemeinsamen Gespräch zwischen dem FDP Fraktionsvorsitzenden Thomas Bittner, dem Bauamtsleiter Christian Plöhn und dem Bauherren im Hofheimer Neubaugebiet Rheinlüssen IV Dr. Hans Maschke wurde eine Verbesserung für zukünftige Bebauungspläne der Stadt Lampertheim besprochen. Mit der Verbesserung wird die Bebauung an der Grundstücksgrenze wie zum Beispiel mit einer Garage für den Bauherren einfacher. Im aktuellen Bebauungsplan für die Neubaugrundstücke in Hofheim ist die Geländeoberfläche nicht explizit definiert. Nach der Hessischen Bauordnung muss dann die natürliche Geländehöhe als Berechnungsgrundlage für die Gebäudehöhe und Größe der Ansichtsfläche an der Grundstücksgrenze herangezogen werden. Hierfür sind maximale Werte festgelegt, die bei - im Verhältnis zur angrenzenden neu hergestellten Straße - tief liegenden Grundstücken zur Benachteiligung führt. Die maximal erlaubte Gebäudehöhe und Wandansichtsfläche wird dann eventuell bereits erreicht, obwohl die Erdgeschossfussbodenfläche noch unterhalb des Straßenniveaus liegt. Hier muss in der Folge eine Abweichung von der Hessischen Bauordnung beantragt werden und das Bauvorhaben benötigt ein Baugenehmigungsverfahren. Daher wird zukünftig in den Bebauungsplänen als Bezugshöhe für Berechnungen der Höhe der Grenzbebauung und Größe der Ansichtsfläche die Geländehöhe als Höhenbezug definiert. Für die im beplanten Baugebiet befindlichen Grundstücke ist eine Änderung des Bebauungsplans in einem angemessenen Zeitrahmen nicht mehr möglich. Jedoch werden die Mitarbeiter des Bauamts Lampertheim zukünftige Bauherren hinsichtlich der Höhenlage von Grenzbebauungen weiterhin intensiv beraten und praxisorientiert unterstützen. zg