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  • Do., 10. Februar 2022, 11:58 Uhr
    VERKEHR: Öffentlichkeitsbeteiligung für die Planänderungen ab 14. Februar

    Vierstreifiger Ausbau der B47

    BÜRSTADT – Für den vierstreifigen Ausbau der B47 der Ortsumfahrung Bürstadt im östlichen Bereich auf einer Länge von knapp drei Kilometern bis Riedrode beginnt am Montag, 14. Februar, die Öffentlichkeitsbeteiligung für die Planänderungen. Die umfangreichen Planunterlagen sind einen Monat lang bis zum 14. März auf der Homepage des Regierungspräsidiums Darmstadt (https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Presse Öffentliche BekanntmachungenàVerkehràStraße“) veröffentlicht. Ergänzend dazu liegen die Planunterlagen des UVP-pflichtigen Vorhabens zur gleichen Zeit auch im Bürgerbüro des Bürstädter Rathauses (Zimmer 113), Rathausstraße 2, 68642 Bürstadt, während der Öffnungszeiten zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Öffnungszeiten sind montags und donnerstags durchgehend von 8 bis 18 Uhr, dienstags, mittwochs und freitags von 8 bis 13 Uhr.

    Die Äußerungsfrist von Betroffenen, deren Belange durch das Vorhaben berührt werden, erstreckt sich bis zum 14. April dieses Jahres, sowohl beim RP Darmstadt als auch bei der Stadt Bürstadt. Äußerungen und Einwendungen sind an gewisse Formen gebunden. Für die Erklärung zur Niederschrift ist eine vorherige telefonische Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Bürstadt unter der Telefonnummer 06202/701 144 oder bei dem Regierungspräsidium Darmstadt unter der Telefonnummer (06151) 12-3832 erforderlich.

    Grundsätzlich sind nur solche Äußerungen und Einwendungen zugelassen, die sich auf die antragsgegenständlichen Änderungen des Plans beziehen. Äußerungen und Einwendungen zu den bereits abgeschlossenen Verwaltungsverfahren sind dagegen ausgeschlossen. Abweichend davon können sich Personen, deren Betroffenheit sich als Folge der diesem Verfahren zugrundeliegenden Planänderungen erstmals ergibt, zur Planung insgesamt äußern und Einwendungen erheben. zg

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