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  • Do., 10. August 2023, 14:48 Uhr
    L3411: Ortsdurchfahrt Lampertheim-Hofheim ab 14. August im Teilstück zwischen Bibliser Weg und Backhausstraße betroffen

    Vollsperrung der Bahnhofstraße

    HOFHEIM – Wie angekündigt informiert die Stadt Lampertheim über die Fortsetzung der Vollsperrung im Zuge der Verlegung von Trinkwasserversorgungsleitungen und Hausanschlüssen im Auftrag der ENERGIERIED.

    Ab dem 14. August wird die Vollsperrung in der Bahnhofstraße in den dritten und somit letzten Bauabschnitt (BA 3) im Teilstück zwischen Bibliser Weg und Backhausstraße verlegt. Der betroffene Abschnitt ist in der Zeit vom 14. August bis voraussichtlich 29. September vollgesperrt. Die Einbahnstraßenregelung in der Flatenstraße wird aufgehoben. In den Stichstraßen (Wattenheimer Weg, Flatenstraße, Beinstraße, Wilhelm-Leuschner-Straße) wird am Ende der Straße ein „Wendehammer“ durch beidseitiges absolutes Haltverbot eingerichtet. Um dem Parkdruck entgegen zu wirken, steht den betroffenen Anwohnern und Anliegern als Ausweichparkfläche der Schulhof der „Alten Schule“ in der Wilhelm-Leuschner-Straße zur Verfügung. Aufgrund von Aufräumarbeiten und Absicherungsmaßnahmen innerhalb des Schulhofes steht diese Fläche jedoch erst ab dem 21.08.2023 zur Verfügung. Wir weisen darauf hin, dass die Nutzung dieser Parkfläche auf eigene Gefahr erfolgt und mit der Bitte verbunden ist, platzsparend und entsprechend der Markierungen zu parken – es gilt die StVO. 

    Die offiziell ausgeschilderte Umleitung erfolgt nach wie vor über die Rathenaustraße – Erzbergerstraße – Kirchstraße – „kleine Lindenstraße“ / Backhausstraße zurück auf die L3411 / Lindenstraße und in umgekehrter Richtung. Die Haltestelle „Steffanstraße“ wird sodann wieder in der Kirchstraße angefahren und entfällt somit in der Bahnhofstraße. Mit der bitte um Beachtung. Über die Verlegung der Umleitung während der Kerb 2023 werden wir noch einmal separat informieren. 

    „Wir sind uns der extremen Einschränkungen aller Verkehrsteilnehmer und Anwohner bewusst und danken für Ihr Verständnis. Verkehrsrechtlich anordnende Behörde der Maßnahme ist die Straßenverkehrsbehörde Kreis Bergstraße“, so die Stadt Lampertheim. zg

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