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Do., 28. Januar 2021, 12:38 Uhr
KOMMUNALPOLITISCHES LEXIKON: Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums erklären weitere Begriffe
Vom Kommunalwahlrecht über das Wahllokal bis zur Briefwahl
Das „Kommunalpolitische Lexikon” der Schülerinnen und Schüler des Litauischen Gymnasiums erklärt anhand wichtiger Begriffe die kommunale Selbstverwaltung. Foto: oh
HÜTTENFELD – Es ist ein besonderes Projekt zur politischen Bildung, welches allen Bürgerinnen und Bürgern die kommunale Selbstverwaltung transparenter und bestimmte politische Begriffe verständlicher machen soll: Unterstützt durch das „Bündnis für Demokratie“ in Lampertheim präsentieren die Politik- und Wirtschaft-Leistungskurse 12 und 13 und der Deutsch-Leistungskurs 12 des Litauischen Gymnasiums unter Leitung von Dr. Gabriele Hoffmann in einem „Kommunalpolitischen Wörterbuch“ jeden Samstag im TIP anhand wichtiger Begriffe rechtzeitig zur hessischen Kommunalwahl im März 2021 die kommunale Selbstverwaltung:
Kommunalwahlrecht
Das Wählen ist die einfachste Möglichkeit sich politisch zu engagieren, dies gilt nicht nur auf Bundesebene, sondern beginnt mit der Kommunalwahl. Das Kommunalwahlrecht regelt die Wahl der verschiedenen politischen Institutionen auf kommunaler Ebene. Unter anderem wird dort auch festgelegt, wer wählen darf. Wahlberechtigt sind alle volljährigen Staats- und EU Bürger, die seit mindestens 6 Wochen einen festen Wohnsitz im jeweiligen Wahlbezirk haben. Es dürfen nur Bürger wählen, die auch im Wählerverzeichnis eingetragen sind.Diese können selbst entscheiden, ob sie per Briefwahl oder Stimmenabgabe vor Ort in einem „Wahllokal“ an der Wahl teilnehmen wollen. Der Ausländerbeirat wird von allen ausländischen Bürgerinnen und Bürgern gewählt, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens 6 Wochen einen festen Wohnsitz im Wahlbezirk haben.
Wer wird gewählt?
Bei der hessischen Kommunalwahl wird eine Stadtverordnetenversammlung auf Dauer von fünf Jahren für den jeweiligen Wahlbezirk gewählt. In Lampertheim sind dies45 Stadtverordnete. Der Ortsbeirat wird nur für Bewohner der Stadteile gewählt, um deren Interessen zu vertreten. In Lampertheim gibt es Ortsbeiräte für vier Stadtteile (Hüttenfeld, Neuschloß, Rosengarten und Hofheim). Bei der diesjährigen Kommunalwahl findet keine Wahl des Bürgermeisters statt,da dieser alle sechs Jahre von den Wahlberechtigten in einer Direktwahl gewählt wird.In Lampertheim war die letzte Bürgermeisterwahl im Mai 2019.
Beider hessischen Kommunalwahl am 14. März 2021 werden auch der Kreistag und in einer Direktwahl der Landrat gewählt. Der Kreistag berät und entscheidetwichtige Angelegenheiten des jeweiligen Kreisesz.B.Kreis Bergstraße, die dann der Landrat ausführt. Außerdem wird der Ausländerbeirat gewählt, der die Interessen der ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürger vertritt.
Wahllokal
Üblicherweise findet die Wahl in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen „Wahllokal“ statt. In Lampertheim werden lt. Magistratsbeschluss die Orte für die Wahllokale so belassen, wie in vergangenen Wahlen. Coronabedingtwerden dieses Jahr in Lampertheim Seniorenheime ausgelassen, um dort die Bewohnerinnen und Bewohner keinen Gefährdungen auszusetzen.
Die Wahllokale werden lt. Auskunft der Stadt Lampertheim coronagerechtausgestattetund die vorgeschriebenen Hygienebedingungen (wie Plexiglasabtrennungen, Maske, Abstand) umgesetzt, um den Schutz der Wählenden und der Wahlhelfer zu gewährleisten.
Briefwahl
Die Briefwahl bietet bei der aktuellen Corona- Pandemie eine sichere Alternative.
Diese kann bei der Stadt Lampertheim ab dem 1. Februar2021 schriftlich formlos beantragt werden. Eine Beantragung kann ebenso ab dem 1. Februar aktiv über die Website der Stadt Lampertheim erfolgen Aufwww.lampertheim.de führtein Link zu einem Online-Formular.Ab dem 8. Februar ist dies auch persönlich im Rathaus (Bürgerbüro) unter Vorlage des Personalausweises möglich.
Meistens erfolgt die Beantragung der Briefwahl nach Erhalt der zentral verschickten Wahlbenachrichtigungen. Diese werden in Lampertheim ab 15. Februar an die Wählerinnen und Wähler verschickt.Wer die Wahlbenachrichtigung nicht bis zum 21.02.2021 erhält, richtet seine Nachfrage an das Wahlamt der Stadt Lampertheim.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen kann bis zum Freitag vor der Wahl, also dem 12. März.bis 13:00 Uhr beantragt werden. Diese umfassen dann alle Wahlunterlagen für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung, bei den Stadtteilen für den Ortsbeirat, den Kreistag und den Landrat.
Die Briefwahlunterlagen enthalten den Wahlschein, den amtlichen Stimmzettel, den amtlichen Stimmzettelumschlag, den amtlichen Wahlbriefumschlag und das Merkblatt zur Briefwahl. Auf diesem Merkblatt finden Sie ausführlich den weiteren Ablauf der Briefwahl.