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  • Do., 28. September 2017, 10:33 Uhr
    Landtagsabgeordneter Norbert Schmitt kritisiert „Abtretung“ von Groß-Rohrheim bei Wahlkreisreform

    „Vorschläge sind unsinnig“

    GROSS-ROHRHEIM - Der SPD-Landtagsabgeordnete Norbert Schmitt kritisiert heftig die vorgesehene Ausgliederung der Gemeinde Groß-Rohrheim aus dem Wahlkreis Bergstraße-West (54) und künftige Zuordnung in den Wahlkreis Groß-Gerau II (48) bei der kommenden Landtagswahl. Dies sieht ein Gesetzentwurf von CDU und Grünen vor, der Mitte September im Landtag beraten wurde. Norbert Schmitt bezeichnete dieses Vorhaben „als großen Quatsch und ziemlich dämlich, weil damit Kreisgrenzen überschritten werden und ein Wahlkreis entstehen würde, der von Mörfelden-Walldorf bis Groß-Rohrheim reicht“. Die Wahlkreisreform ist aus Sicht von CDU und Grünen notwendig, weil der Wahlkreis Bergstraße West, zu dem die Städte Bürstadt, Heppenheim, Lampertheim, Lorsch und Viernheim sowie die Gemeinden Biblis, Einhausen und Groß-Rohrheim gehören, den Durchschnitt der Wahlberechtigten in einem Landtagswahlkreis um mehr als 25 Prozent überschreitet. Dies dürfe aber aus rechtlichen Gründen nicht akzeptiert werden. Für Norbert Schmitt ist dies keine neue Erkenntnis. Trotzdem habe der Innenminister noch vor fünf Monaten den Landtagsfraktionen mitgeteilt, dass kein Handlungsbedarf bestehe. Aufgrund dieses Schreibens hätten sogar schon Wahlkreiskonferenzen stattgefunden und seien Landtagskandidaten nominiert worden. „Einmal mehr produzieren CDU und Grüne Durcheinander, weil sie zu keiner rechtzeitigen Entscheidung fähig sind“, erklärte Schmitt. „Aber das schläfrige Handeln von Schwarz-Grün ist das eine. Entscheidend ist, dass die Vorschläge schlicht unsinnig sind“, sagte der SPD-Abgeordnete. Im Gesetzentwurf heißt es nach Ansicht von Schmitt richtigerweise, dass der Gesetzgeber als zentraler Maßstab für eine Wahlkreis-Neuabgrenzung festgelegt habe, dass „die Wahlkreise grundsätzlich so zu bilden sind, dass Kreisgrenzen eingehalten werden“. Aber genau gegen dieses Kriterium werde nun verstoßen. Das werde die SPD nicht akzeptieren, erklärte der Abgeordnete. Groß-Rohrheim einen Groß-Gerauer Wahlkreis zuzuordnen, sei deshalb rechtswidrig, weil durch eine Zuordnung zum Wahlkreis Bergstraße-Ost (54), zu dem auch die Städte Bensheim und Zwingenberg gehören, eine sinnvolle Alternative bereitstehe, die keine Kreisgrenzen verletzte. Im Falle der Zuordnung von Groß-Rohrheim zum Wahlkreis-Ost sei sowohl der Wahlkreis 54 als auch 55 unterhalb der 25 Prozent-Grenze, rechnete Norbert Schmitt vor. Damit könne die Obergrenze eingehalten werden ohne Kreisgrenzen zu verletzen. Warum diese Alternative nicht gewählt wurde, ist Norbert Schmitt „schlicht schleierhaft“. Der Gesetzentwurf sei im sachlichen Zuständigkeitsbereich des innenpolitischen Sprechers der CDU Alexander Bauer auf den Weg gebracht worden. Für Schmitt drückt sich damit „die völlige Ahnungslosigkeit meines CDU-Kollegen aus. Erst eine Neuregelung verschlafen und dann auch noch Unsinniges auf den Weg zu bringen, ist kein Fähigkeitsnachweis eines Abgeordneten“, kritisierte Schmitt seinen Kollegen. Heftig Kritik gab es auch für den Bergsträßer Landrat Christian Engelhardt (CDU), der die Wahlkreisneueinteilung für akzeptabel hält. „Herr Engelhardt hat als Bergsträßer Landrat die Interessen des Landkreises und nicht die der CDU zu vertreten. Es muss einen objektiven Landrat interessieren, wenn Teile seines Zuständigkeitsbereiches in einen anderen Kreis verlagert werden“, meint Schmitt. Bevor ein Landrat sich zu einer solchen Frage öffentlich äußere, sollte er zudem den Kontakt mit allen Betroffenen herbeiführen. Auch dies habe Engelhardt unterlassen. Schmitt kündigte harten Widerstand gegen das Vorhaben von Schwarz-Grün an. zg

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